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Bußgeld für 1km/h zu schnelles fahren?

Frage von mrwolf3 mrwolf3

Hallo liebe gutefrage.net-User!

Ich habe eine Frage zum "zu schnellen fahren". Wie im Betreff zu lesen ist geht es um die Möglichkeit eines Verwarnungsgeldes für das zu schnelle fahren.

Wenn man beispielsweise in einer 100er Zone mit (lt. Tacho) 110km/h unterwegs ist. Da ja so ein Tacho immer etwas mehr anzeigt nehme ich einmal an das man tatsächliche 104 km/h fährt. Da ab 100km/h dann 3% statt 3km/h Toleranz abgezogen werden komme ich auf eine Geschwindigkeit von 101 km/h.

Wird für diese Geschwindigkeit ein Verwarnungsgeld erteilt (10€) oder wird die Tolleranz noch ein bischen "erweitert"?

Ich bedanke mich für eure Antworten.

Dazu will ich klarstellen das dies eine rein theoretische Überlegung von mir ist und mir das nicht so oder ähnlich passiert ist. Ich fahre natürlich immer anständig wie ihr ja auch :-). Die rechtliche Frage ist auch klar. Wer zu schnell ist bekommt das Verwarnungsgeld. Um die Grenzfälle abzudecken gibt es ja die 3% Tolleranz.

Sollte doch mal jemand ein wenig zu schnell gewesen sein und wegen einer doch sehr geringen Überschreitung verwarnt worden sein würden mich auch eure Erfahrungen bzw. eure niedrigste Geschwindindigkeitsübertretung interessieren.

Sooo, ich habe jetzt ziemlich viel geschrieben und hoffe das ihr auch viel schreibt.

Liebe Grüße mrwolf3

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Antworten (8)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Cornyx Cornyx

    Ich habe schon von jmd. gehört, bei dem exakt dieses Ergebnis herauskam. Das Bußgeld war dann so hoch, wie in dem Rahmen (zB 101-110) zu bezahlen ist.

    Kommentar von mrwolf3 mrwolf3

    Danke dir. Frage genau getroffen^^. Das müsste dann 10€ geben. An deiner Art der Antwort sollten sich andere ein Beispiel nehmen. LG

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    Danke - ich habe auch noch in den Ohren, dass der Betroffene sich damals tierisch über die 1 km/h aufgeregt hat, ohne zu berücksichtigen, dass es ja eigentlich viel mehr waren wenn man die Tolleranzprozente dazu zählt. Ob das jetzt 101 oder 131 waren weiß ich nicht mehr genau, aber rumgeritten hat er natürlich immer auf den 1 km/h ;-)

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    Eine andere Frage wäre natürlich, ob mobile Blitzer, bei denen du angehalten wirst (oder dann auch nicht) genauso vorgehen würden, oder ob die dann eher mal ein Auge zu drücken würden.

    Kommentar von barolo86 barolo86barolo86

    an dieser Antwort sollte man sich ein Beispiel nehmen? Ist das dein Ernst? diese Antwort ist total aus der Luft gegriffen und ganz sicher unrichtig. . Die Einstellungen der Radargeräte ist so "tolerant" das so kleine Überschreitungen nicht geahndet werden. Das ist die einzig richtige Antwort !!"

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    hey, ist doch egal, wie üblich wird nicht die richtigste Antwort bewertet, sondern die Antwort, die für den Fragesteller am hilfreichsten ist. Ist man bereits auf dem Holzweg, freut man sich über jede Bestätigung^^

    Kommentar von mrwolf3 mrwolf3

    Natürlich ist das mein voller Ernst. Ich bin der Meinung die Frage umfassend formuliert zu haben und das Ziel der Fragestellung abgegrenzt zu haben. Die Ziele waren: Antwort auf die Frage ob auch bei einer Überschreitung der Tolleranzgrenze wegen Geringfügigkeit kein Verwarngeld erlassen wird (aus meiner Berufserfahrung auf einem anderen Amt kann ich sagen das es bei uns soetwas gibt) und ob jemand Erfahrungen mit einem Verwarngeld wegen 1km/h gemacht hat.

    Cornyx hat durch seine Antwort auf Frage 2 auch die Frage 1 beantwortet. Er hat keine Mutmaßungen zum Thema Toleranz angestellt (vgl. andere Antworten z.B. von Entdeckung) Deswegen hat er die Frage genau getroffen und auch die "beste Antwort" bekommen ... Ich hoffe das war jetzt verständlich dargestellt und nachvollziehbar. Liebe Grüße und dir noch ein schönes Wochenende mrwolf3

    Kommentar von Cornyx CornyxCornyx

    Außerdem sieht man an Barolo86s Antwort, dass er ja noch nicht einmal die Frage vertsanden hat.

  • 6
    Antwort von Entdeckung Entdeckung

    Ne ... die Rechnung geht anders:

    Üblicherweise (nicht zwingend und auch nicht immer und überall) gibt es ein Toleranzgrenze von 10 kmh ...

    Wenn nun ein Kfz zu rasch unterwegs ist ... sagen wir, bei einem vorgeschriebenen Tempolimit von 100 kmh ... mit 110 kmh ... dann passiert gar nichts. Werden jedoch 111 kmh gemessen, dann bedingt dieser eine Mehrkilometer nach Abzug der Toleranz von 10 khm eine Bußgeld-Verfügung wegen Geschwindigkeitsübertretung.

    Und die Bußgelder für solche Übertretungen die sind gestaffelt ...

    UND ... die Messgeräte die arbeiten genau ... wenn dem nicht so wäre, dann würde das zu einem weithin hörbaren Protest der Autofahrer und deren Interessensveetretungen führen.... ;-)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Deine Rechnung ist falsch. Es gibt keine Toleranzgrenze und es gibt keinen Toleranzabzug von 10km/h. Weiterhin gibt es auch keine Bußgeld-Verfügung.

    Werft doch bitte nicht immer alle Fachbegriffe die Ihr mal irgendwo gehört oder gelesen habt in einen Topf ohne ihre Bedeutung zu kennen!

    Kommentar von Entdeckung EntdeckungEntdeckung

    Es gibt ... wie immer auch du das nennen magst ... eine Toleranz von 10 kmh ... nicht überall, aber es gibt sie (das habe ich sogar schriftlich, steht auf einem Bußgeldbescheid, welcher mir zugestellt worden war ... ;-)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Dann war es aber keine Blitzeranlage.

    Die Toleranzgrenzen sind genau festgelegt, da kann es doch keine Unterschiede geben!

    Was ich damit sagen will ist, das man nur etwas schreiben sollte wenn man darüber auch etwas weiß. Die Seite heißt "Gute Frage" und nicht "Rate mal"...

    http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSToleranz.php

    Kommentar von Entdeckung EntdeckungEntdeckung
    1. Womit werden zum Beispiel auf Autobahnen, Geschwindigkeitsübertretungen denn sonst noch gemessen als mit Radaranlagen (die sind es wohl, welche du mit Blitzeranlagen meinst) ?

    2. Ich habe nirgends geschrieben, dass es unterschiedliche Toleranzgrenzen gibt!

    3. Und ... hier ist ein Auszug aus einer Strafverfügung ... welche mir zugestellt worden ist:

    Sie haben ... angeführten ... die durch die Straßenverkehrszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von ... km/h um ... 12 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu ihren Gunsten abgezogen.

    Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt ...

    Es wird daher gemäß § ... StVO ... folgende Geldstrafe verhängt: ...<

    (es ist also so gewesen, dass ich um 2 km/h mehr als die Messtoleranz es zulässt ... zu rasch unterwegs war ... und daher die Geldstrafe ...)

    Und, falls du der Meinung bist, dass die Behörde unkorrekt (oder falsch) gehandelt hat, wird sie dir für einen entsprechend sachlich begründeten Hinweis sicher dankbar sein ...

    Für mich ist dieses Thema mit diesem meinem Beitrag erledigt.

    lg

    e

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Zu Deinem Punkt 1:

    Es gibt neben Radar und Laser den Nachweis durch Videomessung und den Nachweis durch Hinterherfahren und Messung der Geschwindigkeit mit dem Tacho.


    Zu Deinem Punkt 2:

    Du schreibst "Üblicherweise (nicht zwingend und auch nicht immer und überall) gibt es ein Toleranzgrenze von 10 kmh ..."

    Tatsache ist das es zwingend immer einen Toleranzabzug gibt. Bei Radar und Lasermessung werden 3km/h, bei Geschwindigkeiten ab 100km/ dann 3% von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Bei einer Videomessung müssen 5%, mindestens aber 5km/h und beim Nachweis durch Hinterherfahren müssen sogar 20% abgezogen werden.Es gibt aber keine feste Größe von 10km/h wie Du sie hier anführst. Siehe meinen Link von oben.


    Zu Deinem Punkt 3:

    Deine Ausführungen über Dein Bußgeld sind nicht nachvollziehbar weil sie unvollständig sind. Es fehlen die Werte für die gemessene Geschwindigkeit und für die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug.

    Du brauchst nur mal etwas zu lesen, dann verstehst Du das Thema auch. Ich denke mir ja nichts aus um Dich zu ärgern, das ist alles fest vorgeschrieben.


    http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/toleranz.php

  • 3
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Die Toleranz wurde ja schon abgezogen, also ist das verbleibende 1 km/h eindeutig zu viel und wird auch bestraft. Sonst käme der nächste Schlaumeier und beschwert sich, dass 1 km/h drüber bei dir straffrei war und er ja nur 2 km/h drüber war, und so weiter - mit dem Ergebnis, dass selbst Schallgeschwindigkeit nicht mehr bestraft würde...

    Irgendwo muss man Grenzen definieren, die dann auch durchgesetzt werden. Schon die Toleranz ist ein Zugeständnis, das eigentlich, da die Messgeräte geeicht sind (bzw. sein sollten), nicht notwendig wäre. Da noch mehr rausschlagen zu wollen, wäre Chuzpe.

    Kommentar von mrwolf3 mrwolf3

    Das man irgendwo die Grenze ziehen muss ist natürlich klar. Es ging mir ja um eure Erfahrungen ...

  • 1
    Antwort von fs112 fs112
    1. Es spielt keine Rolle, was dein Tacho anzeigt.

    2. Für eine Messung zählt die vom Gerät festgestellte Geschwindigkeit, die auch in den meisten Fällen die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit bedeutet.

    3. In der Regel liegt hierzulande der Sollwert bei mindestens 8 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, auf BAB meistens höher.

    4. Liegt die Geschwindigkeit also unter dem Sollwert löst die Anlage nicht aus.

    5. Von der tatsächlichen Geschwindigkeit wird sodann die Toleranz abgezogen.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    5.Von der tatsächlichen Geschwindigkeit wird sodann die Toleranz abgezogen.

    Nein, von der gemessenen Geschwindigkeit wird die Toleranz abgezogen - und zwar nicht deshalb, weil die Behörde eine Überschreitung um 3 % bzw. 3 km/h tolerieren würde, sondern deshalb, weil das Messgerät einen bestimmten maximalen Messfehler hat. Dieser kann dazu führen, dass das Messgerät bis zu 3 km/h bzw. 3 % zuviel anzeigt. Da aber dem Betroffenen nicht zuviel Überschreitung vorgeworfen werden darf, wird von jedem Messergebnis der maximal mögliche Messfehler abgezogen. Das allerdings kann wiederum dazu führen, dass im Endeffekt kein Unterschied zwischen der tatsächlich gefahrenen und der vorwerfbaren Geschwindigkeit besteht , nämlich dann, wenn das Messgerät seinen maximalen Messfehler nach oben begeht. Durch die Korrektur landet man dann wieder bei der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, von der allerdings niemand weiß, dass dies die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit IST.

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    Ich gehe davon aus, dass kein aktuelles Gerät eine so hohe Abweichung hat, deshalb ist dein Einwand natürlich korrekt, aber für mich ist zwischen tatsächlicher und gemessener Geschwindigkeit so gut wie kein Unterschied, bzw. einer der im Zentelbereich eines km/h liegt.

    Die heute zugestandene Toleranz ist ein Relikt aus der Vergangenheit, die nie an den heutigen Stand der Technik angepasst worden ist.

  • 1
    Antwort von petebe petebe

    Wenn nach vorherigem Abzug der Toleranz immer noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, ist ein Bußgeld zu zahlen. Schließlich ist die Toleranz ja bereits abgezogen. Oder wie soll es denn sonst gehen?

  • 0
    Antwort von barolo86 barolo86

    die Blitzgeräte in Deutschland sind so tolerant eingestellt, dass diese minimalen Überschreitungen nicht zu einer Auslösung der Kamera führen. In der Schweiz ist das anders, da kostet jeder einzelnen km/h einige Stutz

  • 0
    Antwort von Latanium Latanium

    http://www.bussgeldkataloge.de/

    Toleranz ist fest und wird nicht erweitert. Jedoch .. sehens die Leute bei 3km/h meistens net so eng, selbst wenns sein könnte..

    Toleranz wird ausserdem vergeben, weil die Blitzer net EXAKT wissen wie schnell du bist, dass du weisst wie schnell du fährst ist deine eigene Verantwortung. Der Blitzer kann dich bei 110 auch mit 114/115 Blitzen (etwas unwahrscheinlich) deswegen gibts Toleranz.

    Grüße, Lata

  • 0
    Antwort von stuntgirl stuntgirl

    Glaube nicht, daß da was auf dich zukommen würde. Je nach Messergebnis. Sicher wüßte man es erst,wenn man es ausprobiert.

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