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Bußgeld-Fahrverbot bei mehrmaligem Foto's

Frage von MimiRe18 MimiRe18

Hallo zusammen,

ich wurde innerhalb von 3/4 Monaten zwei mal geblitzt. Einmal außerhalb geschlossener Ortschaften: 27 km/h, und innerhalb geschlossener Ortschaften: ebenfalls 27 km/h.

Ich hab von beiden zuständigen Ortschaften bereits die Bußgeldbescheide bekommen. Kostet mich in Flensburg insgesamt schon 6 Punkte.

Nun wäre meine Frage: Kommt jetzt noch ein Fahrverbot auf mich zu? Wenn ja, wie lange muss ich darauf warten? Wo kommt der Bescheid her? Und für wie lange müsste ich dann den Führerschein abgeben.

Bin selbstverständlich nicht mehr in der Probezeit oder so und es sind auch meine ersten Punkte.

Gruß Miriam

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Antworten (9)

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    Antwort von Sabse2286 Sabse2286

    Ja du bekommst auf jeden Fall ein Fahrverbot 2-3 Monate ca. Und eine Geldbuße kommt auch noch dazu. Der Bescheid wird dann wahrscheinlich in den nächsten 2 Wochen kommen.

    Kommentar von Schafschaf SchafschafSchafschaf

    Laber doch net sie bekommt für jeden Blitzer jeweils 3 Punkte und eine Geldstrafe. sie war ja nur 27 zu schnell. Wenns über 30 gewesen wären, dann noch pro Blitz 1 Monat Fahrverbot

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    @ Schafschaf

    Bei zwei Geschwindigkeitsverstößen über 25 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres kommt ein Fahrverbot auf denjenigen zu.

    Dazu muss der erste Geschwindigkeitsverstoß aber rechtskräftig "abgeschlossen" sein.

    Das steht doch aber auch in deinem Link welchen du gepostet hast drin, daher verstehe ich dein Kommentar nicht, das "Sabse2286" nicht labern soll ?!?

    Kommentar von Schafschaf SchafschafSchafschaf

    Ups, ok ,wir machen alle ma Fehler ;)

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    Falsch !

    Hast wohl den Bußgeldkatalog den Du im Linki empfiehlst selbst nicht gelesen !

    Auszug:

    Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden ! Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Ja du bekommst auf jeden Fall ein Fahrverbot 2-3 Monate ca.

    Das Fahrverbot, das wegen der zweimaligen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres anzuordnen ist, beträgt gemäß § 4 Abs. 2 der Bußgeldkatalogverordnung 1 (einen) Monat, nicht 2 - 3 Monate.

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    Antwort von Schafschaf Schafschaf

    Schau mal hier, im Bussgeldkatalog steht alles drin http://www.bussgeldkataloge.de/

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    na also, wieso schaust du nicht selbst rein, siehe deine Kommentare auf andere Antworten^^

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    Antwort von Coboldt Coboldt

    Foto's? Was ist denn das für ein Deutsch? Ein Foto, zwei Fotos. Was hat denn der Apostroph da zu suchen...

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    Antwort von jimpo jimpo

    Auch ich bin innerhalb eines Monats 2 mal geblitz worden.Liegt aber schon einige Jahre zurück. Mußte an Ort und Stelle sofort bezahlen. Daraus habe ich gelernt.

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    Antwort von MimiRe18 MimiRe18

    Ich wurde im Mai/Juni (?) von Magdeburg kommend (außerorts) und Mitte August in Salzgitter (innerorts) geblitzt. Da das Auto bisher nicht über meinen, sondern über den Namen meines Vaters läuft, bekam somit zuerst er die jeweiligen Schreiben. Diese habe ich dann vorschriftsmäßig beantwortet. Rechtskräftig wurde der Bescheid für mich aus MD Anfang September. Der rechtskräftige Bescheid aus Salzgitter kam dann letzte Woche. Also lagen zwischen beiden vielleicht ca. 1-1 1/2 Wochen.

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    Antwort von fs112 fs112
    1. In diesem Falle wird wohl ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet werden, um dieses Fahrverbot tatsächlich anzutreten, hast du, wenn es sich um dein "erstes Mal" handelt, vier Monate Zeit, bzw. kannst innerhalb dieses Zeitraumes einen geeigneten Monat aussuchen.

    2. Theoretisch könnte beim zweiten Mal sogar das Bußgeld angemessen erhöht werden, da du ja beharrlich deine Pflichten verletzt ;-)

    3. Dieses Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung gilt allerdings nur dann, wenn du zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes bereits den Bußgeldbescheid des ersten Verstoßes erhalten hast.

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    Antwort von JotEs JotEs

    Wenn zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes der Bußgeldbescheid für den ersten Verstoß bereits rechtskräftig war und seit dessen Rechtskraft bis zum zweiten Verstoß höchstens ein Jahr vergangen ist, dann ist mit der Anordnung eines einmonatigen Fahrverbotes gemäß § 4 Abs. 2 der Bußgeldkatalogverordnung zu rechnen. Dort heißt es:

    (2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

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    RatgeberHelden Antwort von Commodore64 Commodore64

    Das wird getrennt behandelt. Nur wenn man zu viele Punkte gesammelt hat gibt es das Fahrverbot. Aber da muß man schon fleißig sammeln, da kann man noch einen Monat so weietr fahren bevor es von den Punketn her kritisch wird!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Nur wenn man zu viele Punkte gesammelt hat gibt es das Fahrverbot

    2x über 25 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres = Fahrverbot.

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    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    Wenn bei eintreffen des Bußgeldbescheides der andere noch nicht rechtskräftig war, bekommst du kein Fahrverbot.

    Dies passiert erst wenn du schon einmal rechtskräftig wegen 25 km/h zu schnell im letzten Jahr erwischt wurdest.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    bei eintreffen des Bußgeldbescheides

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt des zweiten Verstoßes.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Ja, aber der zweite Verstoß muss nach Rechtskraft der ersten Entscheidung liegen, liegt er vor Rechtskraft der ersten Entscheidung gibt es in diesem Fall kein Fahrverbot.

    Darauf wollte ich eigentlich hinaus ;-)

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