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Bußgeld bekommen obwohl ich nicht gefahren bin

Frage von gcan89 gcan89

Hallo leute,

ich hab vor 3-4 Monaten mein Auto verkauft. Der Käufer hat mir das Geld gegeben und hat das Auto mitgenommen. Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht. So, gestern habe ich einen Brief von der Behörde bekommen. Ein Bußgeldbescheid in Höhe von 221.Komischerweise mit Mahngebühren und Vollstreckungskosten.. Das heißt, dass die behörde schon einige briefe abgeschickt die aber komischweise nicht bei mir angekommen sind, sondern ein roter brief von der stadt mit der aufforderung die rechnung zu zahlen. ICh sehe nicht ein, das Bußgeld zu zahlen weil ich nicht der Fahrer war. Was soll ich jetzt machen???

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Antworten (14)

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    Antwort von kluetje kluetje

    Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Dann wurde das Fahrzeug sicher auch nicht umgemeldet. Wie naiv kann man eigentlich sein?

    Mein Mitgefühl hält sich da auch sehr in Grenzen... ;)

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Und wenn er richtig Pech hat, steht mal die GSG 9 vor der Tür. :DD

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    Antwort von Jakob1 Jakob1

    Als Mitarbeiter einer kfz-Zulassungsbehörde:

    Hoffentlich hast du wenigstens den Namen und die Adresse vom Käufer. Wenn ja, teile der Zulassungsbehörde schriftlich mit, dass das Auto verkauft ist und an wen. Zweitens teile der Bußgeldbehörde genau das gleiche mit und auch deiner Versicherung. wenn du keinen Namen und Keine Adresse hast, wird es sehr viel schwieriger. Wenn du eine Telefon-/Handynummer hast, teile es auf jeden Fall allen drei mit. Und bitte. Beim nächsten Mal entweder das Fahrzeug mit Brief, Schein und Schildern abmelden (das ist der sicherste Weg) oder einen schriftlichen Kaufvertrag machen und dabei auch den Ausweis zeigen lassen

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Ist der Wagen denn noch auf deinen Namen gemeldet? Dann musst du eventuell dafür gerade stehen, wenn du den Behörden nicht mitteilst, wer der Fahrer war.

    Kommentar von gcan89 gcan89

    Nein der wagen ist nicht mehr angemeldet, er hat den wagen abgemeldet hab auch die bestätigung vom verkehrsamt bekommen..

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    Antwort von FragdenSam FragdenSam

    da kannst du aber wenig machen da ihr keinen Kaufvertrag gemacht habt, also ist das auto immer noch auf dich angemeldet obwohl es jemand anderes fährt

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    Antwort von Aral59 Aral59

    Ich finde es schon bemerkenswert schlau, ein Auto ohne Kaufvertrag zu verkaufen, zu mahl der neue Besitzer sich nicht verpflichtet fühlen muss das Auto abzumelden.

    Denn jetzt kannst du dich im unrecht fühlen wie du willst, du hat keinen nachweis wann du das Auto an den neuen Besitzer übergeben hast, denn vermutlich hat der das Auto immer noch nicht abgemeldet.

    Gehe zu deiner Versicherung und vergewissere dich ob das Auto schon abgemeldet wurde.

    Denn wenn du ein Auto mit deinem Kennzeichen übergibst dann riskierst du das Strafhandlungen in deinem Namen verursacht werden Wie (Banküberfall, Rot über die Ampel fahen usw), und du stehst in der Beweispflicht, was in deinem Namen geschehen ist, und das ist kann problematisch sein.

    L. G. Aral59

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    3 - 4 Monate , so fängt Alzheimer an ! Der fährt wohl noch mit Deinen Kennzeichen und Versicherung !? Ich glaube zwar kein Wort , aber ein saftiges Lehrgeld würde Dir gut stehen !

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    Antwort von Donald2012 Donald2012

    Geh zur Polizei, und schildere diesen Fall. Hoffe, Du kennst wenigstens den Käufer....?? Wenn nicht, egal. Der Fall sollte wenigstens schon mal Aktenkundig gemacht werden.

    Gruß

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    Antwort von FragdenSam FragdenSam

    schau mal ob du den käufer findest, dann versuch ihn dazuzubringen dass du vergessen hast ein kaufvertrag zu machen und das ganze halt vieleicht klaptts ja und er zahlt

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    Antwort von rudim1950 rudim1950

    Hallo gcan89,

    erstmal gibt's eine Kopfnuss! Wer verkauft schon sein Auto ohne schriftlichen Kaufvertrag? Da kann man nämlich reinschreiben, dass der Käufer verpflichtet ist, das Auto innerhalb von (meistens 3 Tagen) umzumelden, falls es nicht schon abgemeldet war (was aber immer vor dem Verkauf gemacht sein sollte). Der Käufer muss dann halt rote Kennzeichen mitbringen.

    Und es scheint, als ob der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat. Da bist Du dann (als Noch-Halter) für alle Folgen verantwortlich.

    Also setz Dich schnellstmöglich mit Deiner Kfz-Vers. in Verbindung und lass Dich dort beraten. Für jeden Unfall, den der Käufer verursacht, musst Du geradestehen! Und nehme zur Versicherung alle Unterlagen und Daten mit, die Du über den Käufer hast.

    Mir ist es vor Jahren passiert - trotz schriftlichen Kaufvertrags -, dass mein Auto vom Käufer nicht umgemeldet und für einen Banküberfall in Belgien benutzt wurde! Da kam ich aber ins Schwitzen! Also bitte sofort zur Versicherung, Polizei, Anwalt. Viel Glück!

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    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    ich hab vor 3-4 Monaten mein Auto verkauft. Der Käufer hat mir das Geld gegeben und hat das Auto mitgenommen. Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht.

    Ich will mal sagen,das war nicht klug!

    ICh sehe nicht ein, das Bußgeld zu zahlen weil ich nicht der Fahrer war. Was soll ich jetzt machen???

    Wen der Wagen vom Käufer nicht umgemeldet war sieht es schlecht aus.

    Vielleicht solltest Du einen Anwalt einschalten,wenn es ein Bußgeld wegen zu schnellem Fahren war,ist wohl ein Photo vorhanden,vielleicht kann ein Anwalt die Person schadenersatzpflichtig machen.

    Andererseits kann ein Anwalt mehr kosten als 221 €.

    Du kannst auch versuchen Widerspruch einzulegen,das bringt aber nur etwas,wenn Du den Käufer kennst!

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    Antwort von KanDoo91 KanDoo91

    Ihr habt also keinen Vertrag gemacht und du lässt den Käufer einfach mit deinem Schildern fahren? Informier dich erst mal darüber wie man ein Auto verkauft.

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    Antwort von Kosmokatze Kosmokatze

    Ehrlich gesagt keine ahnung, aber da du kein Kaufvertrag gemacht hast, in dem vor allem sich der Käufer verpflichtet, das Auto innerhalb einer kurzen Frist auf seinen Namen umzumelden, hast du evl Pech gehabt. Du solltest auf jeden Fall da anrufen, von dem du den Bescheid bekommen hast, also bei der Behörde.

    PS: vielleicht kannst du auch mal bei der KFZ Zuöassungsstelle vorbeischauen und fragen, was man machen kann, da du das Auto mit dem und dem Kennzeichen verkauft hast und eben net mehr selber fährst.

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    Antwort von Jiska Jiska

    ist das auto evtl noch auf dich gemeldet?? dann wird nämlich egal wer am steuer saß, die strafe auf dich zurückfallen.

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    Antwort von akay0ne akay0ne

    du solltest es auf jeden fall nciht ignorieren ..

    gehe persöhnlich hin und erkläre was wirklich ist .. dann wird schon was positives herausstellen !!!

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