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Bußgeld 2011

Frage von Ilvia Ilvia

Beträgt das Bussgeld 2011 für Fahrrad rote Ampel langer als eine Sekunde rot ohne Unfall oder Gefährdung 100.- oder 62,50?

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Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von espressionant espressionant

    Regelsatz beträgt 200,-. Der wird laut §3 (6) BKatV halbiert => Das Busgeld beträgt 100,- plus die Gebühren (ich glaub die werden nicht halbiert). Ist keine Fahrbahnampel, sondern ein Radampel ohne Gelb verletzt worden, kann man wohl auf die Einrechnung einer extra Gelbphase bestehen. Wegen der komplizierten Regelung, welche Ampel denn nun für den Radfahrer gilt, kann man da eventuell auch noch etwas drehen.

    Fahrverbot sollte es nicht geben (§4 BKatV) und Punkte gibt es mWn nur einen.

  • 2
    Antwort von amigo06 amigo06

    Wenn ein PKW-Führerschein vorhanden ist, könnte der für 4 Wochen zur Reinigung müssen.

    Kommentar von LadySaya LadySayaLadySaya

    Für die Reinigung gibt es DH! xD

    Kommentar von Ilvia IlviaIlvia

    mit Fahrrad gefahren !

    Kommentar von BeautifulPaine BeautifulPaineBeautifulPaine

    Wenn du einen PKW-Fürherschein hast ist es egal ob du mit dem Fahrrad gefahren bist oder nicht. Man geht davon aus, dass du mit dem Auto genauso unzuverlässig fährst, daher wäre auch in deinem Fall der PKW-Führerschein weg.

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    @ Ilvia

    Noch ein Beispiel: Beim Fahrradfahren telefonieren sind auch die 40€ fällig. Nicht mehr und nicht weniger als beim Auto fahren.

    Kommentar von espressionant espressionantespressionant

    falsch

    Kommentar von espressionant espressionantespressionant

    warum redet die relevante Verordnung dann von "grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers"? Schau doch erst mal ins Gesetz...

    Es ist eben ein großer Unterschied ob man eine Tonne Stahl oder 80 kilo Fleisch als Waffe benutzt. Und das muss die Exekutive berücksichtigen!

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Nach § 23 StVO (Straßenverkehrsordnung) ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
    Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
    Das Gesetz spricht von dem Fahrzeugführer. Damit sind alle Personen gemeint, die ein Fahrzeug führen. Eine Vorschrift später wird konkretisiert, dass Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel keine Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind (§ 24 StVO).
    Kinderfahrräder sind demnach keine Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes, Fahrräder hingegen sehr wohl, fallen sie doch nicht unter diese Ausnahmevorschrift.
    Während des Fahrradfahrens ist somit die Benutzung eines Handys untersagt. Dies gilt im übrigen für sämtliche Funktionen, die ein Handy anbietet, also neben dem klassischen Telefonieren auch das Schreiben und Versenden von SMS oder MMS. Aber auch Funtionen wie Fotografieren mit dem Handy oder das Benutzen des Handys als Diktiergerät. Selbst das bloße in die Hand nehmen des Handys ist nicht erlaubt.
    Erlaubt ist das Telefonieren hingegen, wenn eine Ferisprecheinrichtung benutzt wird, bei der das Handy nicht in die Hand genommen werden muss und natürlich, wenn man zum Telefonieren anhält. Wer als Fahrradfahrer hiergegen verstößt, hat mit einer Geldbuße in Höhe von 25.- €.
    Keine Ordnungswidrigkeit begeht dagegen, wer zum Diktieren statt des Handys ein Diktiergerät benutzt oder Kommunizieren ein Funkgerät benutzt.

    Kommentar von espressionant espressionantespressionant

    du brauchst aber viele Worte, um festzustellen, das telefonieren auf dem Rad €25,- kostet und nicht €40,- wie von Dir behauptet...

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Manche Leute brauchen eben mehr als 2 oder 3 Worte.

  • 1
    Antwort von charmingwolf charmingwolf

     

    Warum geht ihr immer davon aus dem mit dem Rad  eine andere Regelung ist als mit dem  Wagen? Rot ist Rot. Wäre es ein Auto Fahrer gewesen wurdest du auf ihn Schimpfen das er sie nicht an das gesetzt halt, das es eine Unverantwortliche Aktion ist .

     

    Kommentar von espressionant espressionantespressionant

    Warum gehst Du davon aus, dass es für Radfahrer die gleiche Regelung wie für Autofahrer gilt? Schon mal die passenden Paragrafen angeschaut?

    Kommentar von charmingwolf charmingwolfcharmingwolf

     

    So wie  Fragt kann man davon ausgehen  das eine  Roteampel  eventuell nicht Respektiert ist

    Die Radfahrer so wie ein Fußgänger sind Teil vom Straßenverkehr. Wen ich als Fußgänger bei Rot über  die Straße gehe was passiert? Trost Radwege  sind immer wieder Radfahre  auf dem Bürgersteg

    Etwas mehr Respekt einer für den Andere würde auch gut sein Du bist Bestimmt ein Radfahrer       

     

    Kommentar von espressionant espressionantespressionant

    die Frage war nach dem Bußgeld. Aber für Radfahrer ist die Aussage "rot ist rot" eben nicht so eindeutig. Radfahrer haben die komplizierteste Regelung von allen und sie ist sicher anders als die der Autofahrer...

    Apropos Respekt, Autofahrerfehler kosten jedes Jahr vielen tausend Menschen das Leben und noch mehr die Gesundheit. Trotzdem halten sich Autofahrer deutlich schlechter an die Gesetze als Radfahrer. Insofern etwas Zurückhaltung bitte!

    Ach ja ich nutze viele Verkehrsmittel und natürlich auch das risikoärmste von allen, das Fahrrad!

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