Busgeldverfahren vor der Probezeit
Hallo, Ich habe kurz bevor ich meinen Führerschein bekommen habe einen Bußgeldbescheid bekommen, aber da ich gegen diesen Widerspruch einreiche, zieht sich das Verfahren in meine Probezeit vom Führerschein. Ich soll laut dem Bescheid 3 Punkte bekommen, und jetzt habe ich Angst das ich ein Aufbausemiar besuchen muss. Falls ich wichtig ist ich bin 17 also mache gerade begleitendes Fahren.
Schon mal danke im vorraus.
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Dazu aus dem StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde ...
(Es folgt die Aufzählung der drei Stufen der von der Fahrerlaubnisbehörde zu ergreifenden Probezeitmaßnahmen)
Da du die Ordnungswidrigkeit vor Beginn deiner Probezeit begangen hast, hat sie keine Probezeitmaßnahmen zur Folge, auch wenn die Rechtskraft des Bußgeldbescheides erst innerhalb der Probezeit eintritt.
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Ich habe kurz bevor ich meinen Führerschein bekommen habe einen Bußgeldbescheid bekommen
mit was für ein Fahrzeug wurde die OWI denn begangen?
wenn du z.B die Klasse A1 hattest und damit die OWI begangen hättest, würde deine Probezeit ja schon ab 16 Jahre beginnen.grübelgrübel
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Antwort von niki51294 30.07.2012
Das war mit einer Mofa, und ich hatte auch nur eine Mofaprüfbescheinigung, welche also nicht die Probezeit betrifft
Kommentar von ginatilanginatilan 30.07.2012danke für die Info, dann ist es ja gut
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Oh, stimmt!
Das, bzw. die Frage nach einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis und damit nach einer evtl. bereits laufenden Probezeit ist natürlich von großer Bedeutung, DH!