Frage von niki51294 30.07.2012

Busgeldverfahren vor der Probezeit

  • Antwort von JotEs 30.07.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Dazu aus dem StVG:

    (2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde ...

    (Es folgt die Aufzählung der drei Stufen der von der Fahrerlaubnisbehörde zu ergreifenden Probezeitmaßnahmen)

    Da du die Ordnungswidrigkeit vor Beginn deiner Probezeit begangen hast, hat sie keine Probezeitmaßnahmen zur Folge, auch wenn die Rechtskraft des Bußgeldbescheides erst innerhalb der Probezeit eintritt.

  • Antwort von ginatilan 30.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich habe kurz bevor ich meinen Führerschein bekommen habe einen Bußgeldbescheid bekommen

    mit was für ein Fahrzeug wurde die OWI denn begangen?

    wenn du z.B die Klasse A1 hattest und damit die OWI begangen hättest, würde deine Probezeit ja schon ab 16 Jahre beginnen.grübelgrübel

  • Antwort von niki51294 30.07.2012

    Das war mit einer Mofa, und ich hatte auch nur eine Mofaprüfbescheinigung, welche also nicht die Probezeit betrifft

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