Gemäß § 6 Fahrerlaubnisverordnung müsstest Du zum Führen eines Kraftrads mit dieser Geschwindigkeit mindestens im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sein. Dementsprechend bist Du ohne Fahrerlaubnis gefahren, was gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat darstellt.
Straftaten werden nicht mit Bußgeldern geahndet. Laut Gesetz bekommst Du dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Weil Du aber (hoffentlich) zum ersten Mal diese Tat begangen hast und außerdem Jugendlicher bist, wird das alles nicht so hart ausfallen. Rechne mal mit Sozialstunden.
Natürlich ist bei Deinem Roller auch die Betriebserlaubnis erloschen. Dafür wäre allein schon ein Bußgeld fällig, aber in Deinem Fall fällt das weg, weil Du es gleichzeitig mit der Straftat begangen hast (das nennt man Tateinheit).
Natürlich musst Du Deinen Roller wieder ordentlich drosseln lassen und das ggf. nachweisen, damit Du ihn wieder im Straßenverkehr bewegen darfst.
Wenn es bei Dir das erste Mal war, musst Du auch nicht mit einer Führerscheinsperre rechnen. Aber lass Dir das eine Lehre sein. Außerdem: Egal wie schnell Ihr Eure Mopeds frisiert; Ihr geht den "großen" Verkehrsteilnehmern immer auf den Keks. Also spart Euch die Kohle dafür und spart auf einen anständigen Führerschein.
Ist doch Quatsch. Die Prüfbescheinigung hat er doch.
Recht hast Du !
Ich hab gepennt...oder war ganz im Bann des Busgeldes...sorry
Pennen kommt vor, aber allein für das "Busgeld" haste nen DH verdient. ;)