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busgeld wie hoch ?

Frage von Baender95 Baender95

Hallo zusammen,

Ich bin 15 und hab nur eine Mofa prüfbescheinigung. Wurde heute von der Polizei angehalten sie hatten auch so einen mobilen messtand und haben getestet wie schnell mein roller fährt. Max. geschwindigkeit beträgt 61km/h danach sagten die ich kriege noch post und dort steht drin wie hoch das busgeld ausgeht. Nun die frage: Wie hoch kann das busgeld ausgehen ? und muss ich dann auch sozialstunden ableisten ?

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Antworten (4)

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    Antwort von Nils2 Nils2

    Gemäß § 6 Fahrerlaubnisverordnung müsstest Du zum Führen eines Kraftrads mit dieser Geschwindigkeit mindestens im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sein. Dementsprechend bist Du ohne Fahrerlaubnis gefahren, was gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat darstellt.

    Straftaten werden nicht mit Bußgeldern geahndet. Laut Gesetz bekommst Du dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Weil Du aber (hoffentlich) zum ersten Mal diese Tat begangen hast und außerdem Jugendlicher bist, wird das alles nicht so hart ausfallen. Rechne mal mit Sozialstunden.

    Natürlich ist bei Deinem Roller auch die Betriebserlaubnis erloschen. Dafür wäre allein schon ein Bußgeld fällig, aber in Deinem Fall fällt das weg, weil Du es gleichzeitig mit der Straftat begangen hast (das nennt man Tateinheit).

    Natürlich musst Du Deinen Roller wieder ordentlich drosseln lassen und das ggf. nachweisen, damit Du ihn wieder im Straßenverkehr bewegen darfst.

    Wenn es bei Dir das erste Mal war, musst Du auch nicht mit einer Führerscheinsperre rechnen. Aber lass Dir das eine Lehre sein. Außerdem: Egal wie schnell Ihr Eure Mopeds frisiert; Ihr geht den "großen" Verkehrsteilnehmern immer auf den Keks. Also spart Euch die Kohle dafür und spart auf einen anständigen Führerschein.

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    Antwort von Lattenknaller Lattenknaller

    Also bei uns kostet Busgeld Einfache fahrt 2 Zonen um die 2,50 Euro...

     

     

    Aber das habe zum Thema Bußgeld im Internet gefunden, kann... muss nicht stimmen!

    Hier ein Auszug aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog:
    TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV
    205000 Sie führten ein Mofa/einen motorisierten Krankenfahrstuhl *), ( B - 1 ) 20,00
    obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben.
    § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat

    Kommentar von Nils2 Nils2Nils2

    Ist doch Quatsch. Die Prüfbescheinigung hat er doch.

    Kommentar von Lattenknaller LattenknallerLattenknaller

    Recht hast Du !

    Ich hab gepennt...oder war ganz im Bann des Busgeldes...sorry

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Pennen kommt vor, aber allein für das "Busgeld" haste nen DH verdient. ;)

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    RatgeberHelden Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    Und als Ergänzung zu Nils2 seiner Antwort:

    Verursachst du mit deiner "Minirakete" einen Unfall, so wird die Versicherung Regress von dir fordern. Wenn du sogar meinst gar keine haben zu müssen, fällt 1. die Strafe noch höher aus und 2. du zahlst für einen Schaden u. U. bis an dein Lebensende, sprich du bist ruiniert.

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    Antwort von kalaschnikov kalaschnikov

    500 - 1000

    Kommentar von Baender95 Baender95

    so viiel ???

    aber warum so teuer

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Vielleicht, weil du eine Staftat begangen hast?

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