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Busgeld wegen parkens auf dem Bürgersteig

Frage von glaubenichts glaubenichts

habe eine schriftliche Verwarnung heute bekommen, wegen falschparkens auf dem Bürgersteig von 15,00€.

Ich selber bin aber überhaupt nicht mit meinem PKW gefahren. Das Auto ist nur auf meinen Namen angemeldet, gehört aber eigentlich jemand anderen.

Muss ich trotzdem das Verwarnungsgeld bezahlen?

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von PeVau PeVau

    Bei Kennzeichenanzeigen wegen eines Halt- oder Parkverstoßes muss, wenn der Fahrzeugführer innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist nicht mit angemessenem Aufwand in einem Bußgeldverfahren ermittelt werden kann, der Halter des KfZ bzw. sein Beauftragter die Verfahrenskosten und die Auslagen des Betroffenen nach dem Veranlasserprinzip tragen. Rechtsgrundlage für die Auferlegung dieser Kosten ist § 25a StVG. Für den Fahrzeughalter, der bestreitet, das Fahrzeug selbt abgestellt zu haben, dürfte es in den meisten Fällen günstiger sein, die ihm auferlegten Verfahrenskosten zu akzeptieren und dem Kostenrisiko der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung aus dem Weg zu gehen. Für die Nichtfeststellbarkeit des Fahrers reicht es nach der Rechtsprechung schon aus, wenn die Behörde ein "Knöllchen" am PKW hinterlassen hatte. Weitere Ermittlungen seien dann nicht mehr erforderlich, egal ob das Knöllchen den Halter überhaupt erreicht. Die Einlassung, am Fahrzeug sei kein "Knöllchen" gefunden worden bwz. der Anhörungsbogen sei nicht zugegangen, führt daher in der Regel nicht zum Erfolg.

    http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/halterhaftung-bei-halt-und-par...

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    Antwort von Nellina Nellina

    Wenn das Fahrzeug auf Dich angemeldet ist, dann musst Du entweder bei der Polizei sagen, wer das Auto gefahren hat oder selbst bezahlen.

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    Antwort von jospe jospe

    zunächst einmal bis du als halter verantwortlich -- du müßtest dir das geld dann vom fahrer holen

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    Antwort von Aladinax Aladinax

    Da das Auto dir gehört, weil es ja auf dich läuft, musst du zahlen. Rede am besten mal mit dem, der das Auto gefahren hat. Und lass die Papiere am besten umschreiben, wenn du das Auto nicht fährst.

    Kommentar von glaubenichts glaubenichtsglaubenichts

    geht zurzeit nicht, da das Auto was ich fahre auf meinen Sohn angemeldet ist, und das Auto was mein Sohn fährt auf mich angemeldet ist. Alles so passiert, wegen der Abwrackprämie.

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    Antwort von nutella883 nutella883

    Auf dem Wisch, der Dir zugegangen ist, kannst Du angeben, wer der Fahrer war und der dann auch zahlt (zahlen sollte). Wenn da aber kein Geld zu holen ist oder derjenige sagt, er war's nicht, dann zahlst Du als Halter selbstverständlich.

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Wenn du der Halter bist, musst du natürlich zahlen oder angeben, wer gefahren ist. Im übrigen halte ich es für äußerst unklug, ein Auto, das mir selbst nicht gehört auf meinen Namen anzumelden.

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    Antwort von germanils germanils

    Am einfachsten holst Du Dir das Geld beim Fahrer. Wenn das nicht geht, beim Ordnungsamt angeben, dass Du nicht gefahren bist, und den Fahrer nennen.

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    Antwort von Schnulli00 Schnulli00

    Hol dir das Geld von ihm wieder oder lass es direkt von ihm überweisen. Wer bezahlt, das ist der Verwaltung egal.

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    Antwort von lacoma lacoma

    laß dir das geld von dem fahrer geben und zahle

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    Antwort von Sanderlein Sanderlein

    Grundsätzlich ist der Halter haftbar. Es sei denn er kann den Fahrer benennen und dieser willigt ein die strafe zu übernehmen. Ist der Fahrer nicht auszumachen kann der Halter die strafe abstreiten, muß jedoch damit rechnen das er das führen eines fahrtenbuches auferlegt bekommt.

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    Antwort von Deraltemann Deraltemann

    Ja es haftet immer der Halter !

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    Antwort von Ragnar12983 Ragnar12983

    Bei Parkverstößen gilt die Halterhaftung. Da musst du also zahlen (und dir ggf. das Geld von demjenigen zurückholen, der gefahren ist). Oder den Fahrer auf dem Anhörungsbogen angeben.

    Gruß Ragnar

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    Antwort von djchris88 djchris88

    naja da wird ja nen anhörungsbogen bei gewesen sein, ansosnten schreiben das du das auto nciht gefahren hast dun den fahrer angeben, baer erstmal bis du derjenige

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    Antwort von Shany Shany

    KLAR gemeldet ist es auf Dich also musst du auch zahlen

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