Hallo zusammen,
ich bin vor 2 wochen in die Fußgängerzone umgezogen. Ich habe wärend der Umzug kurz vor der haustür geparkt um die Kisten hoch in die Wohnung zu tragen und bin sofort wieder weggefahren /dauer ca. max 5 min). Ich habe letzte woche ein Verwarnung/Bußgeld in höhe von 30€ bekommen. Ich habe einspruch eingelegt mit der begründung, dass ich neu umgezogen bin. Heute habe ich eine Antwort bekommen, dass die Be und Entladezeit von 6 uhr bis um 11 ist, Das Problem ist dabei, ich habe immer von 7-19 uhr gearbeitet und konnte erst ab 20 uhr anfangen und außerdem ist es in der Fußgängerzone in dieser zeit auch ruhiger. In dem Brief wird auch erwähnt, wenn ich das Geld nicht innerhalb von einer Woche überweise, werden die unterlagen an die Regierungspräsidum Kassel weitergeleitet.d.h. weitere kosten würden auf mich zu kommen. meine Frage: was tun?nochmal einspruch einlegen?
danke und Gruß
Speziell wenn es um Vorschriften geht...
Ich weiß das das jetzt wieder so rüberkommt wie, Oh man der Klugscheißer.
Aber wenn man sich an die Vorschriften hält hat man auch keinen Ärger. Es wäre ein Leichtes gewesen die Genehmigung zu beantragen.