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Busfahrer verweigert Fahrgastbeförderung - Was ist mein Recht?

Frage von anonymous123 anonymous123

Hallo,

ich wollte gestern mit einem Bus der BSAG Bremen fahren. Ich war pünktlich, eine Minute vor Abfahrt an der Haltestelle und als ich dann einsteigen wollte, verschloss der Fahrer die Tür und fuhr los. Ich vermutete, dass er mich nicht gesehen hätte und stellte mich vor dem Bus, damit dieser bremsen muss. Das tat er auch. Ich signalisierte ihm, dass ich einsteigen wolle und ging wieder zur Fahrertür. Dann gab dieser jedoch Gas und fuhr weg.

Der Bus ist offensichtlich eine Minute zu früh abgefahren und ich habe bisher keinen Bewussten Kontakt zu dem Busfahrer gehabt, es liegt also kein persönlicher Konflikt vor.

Jetzt bin ich natürlich sauer und frage mich - was ist mein Recht? Kann ich den werten Herrn rechtlich belangen?

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Antworten (21)

  • 7
    Antwort von Pinsel11 Pinsel11

    In erster Linie kannst du froh sein,dass du nicht belangt wirst.Wenn du vor einem Fahrzeug springst und das Fahrzeug zum Bremsen genötigt wird,ist es Nötigung.Wenn sich durch das Bremsmanöver noch jemand im Bus verletzt,hast du wirklich die A....karte.

    Kommentar von anonymous123 anonymous123
    1. Ich bin nicht "gesprungen".
    2. Er musste nicht stark bremsen, da es sich um eine sehr geringe Geschwindigkeit handelte.
    3. Würde er mich rechtlich belangen, dann wäre ich gerne bereit, da ich auch Zeugen für diesen Vorfall hatte und es offensichtlich ist, wer hier am längeren Hebel sitzt - und zwar vorallem menschlich.
    Kommentar von Pinsel11 Pinsel11Pinsel11

    Wenn jemand zB noch nicht im Bus sitzt und auf Grund der auch geringen Bremsung hin fällt,kannst du dafür zur Verantwortung gezogen werden.- Es ist schlichtweg verboten sich vor einem fahrenden Bus zu stellen,bzw ein Bus der weg fahren will zu blockieren.Du wirst auf Grund deines Fehlverhaltens,schlicht weg die schlechteren Karten haben.

    Kommentar von Unwissen UnwissenUnwissen

    Ich widerspreche Pinsel bzgl. einer Nötigungsstrafbarkeit aus dem folgenden Grund:

    Die Nötigung verlangt eine Verwerflichkeit des Handelns. Diese liegt vor, wenn die Nötigungshandlung zu dem angestrebten Zweck unter Berücksichtigung aller Umstände so anstößig ist, dass es als grober Angriff auf die Entschlussfreiheit anderer der Zurechtweisung mit den Mitteln des Strafrechts bedarf.

    Wenn sich jemand in dem Glauben vor den Bus stellt, der Busfahrer haben ihn nicht gesehen und daher mit seinem Verhalten beabsichtigt auf sich aufmerksam zu machen um noch mitgenommen zu werden, würde ich dies verneinen. Hier ist weder das Mittel ("sich vor den Bus stellen"), noch der Zweck ("auf sich aufmerksam zu machen um mitgenommen zu werden") verwerflich.

    Desweiteren korrespondiert diese Auffassung auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung:

    "Allein durch das Versperren der Fahrbahn mit ausgebreiteten Armen ist der Nötigungstatbestand indessen nicht erfüllt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung des Merkmals der Gewalt in § 240 Abs. 1 StGB liegt solche dann nicht vor, wenn die Handlung lediglich in körperlicher Anwesenheit besteht und die Zwangswirkung auf den Betroffenen nur psychischer Natur ist (BVerfGE 92, 1, 16 ff. = BVerfG NStZ 1995, 275, 276)."

    Dadurch, dass der Tatbestand der Nötigung so weit gefasst ist, muss man immer auch die Verwerflichkeit des Handelns, daher die Rechtswidrigkeit, entgegen der normalen Gewohnheit positiv feststellen.

    Kommentar von feuerwehrfan feuerwehrfanfeuerwehrfan

    Wenn sich irgend ein Fahrgast im Bus wegen deines Verhaltens verletzt hätte, dann hättest du eine Schmerzensgeldforderung am Hals und je nach Schwere der Verletzungen kann das sehr teuer werden.

  • 7
    Antwort von Noxpolaris Noxpolaris

    Wir würden dazu auch gern den von dir genötigten Busfahrer hören

    Kommentar von anonymous123 anonymous123

    Der wird sagen, dass es sich um eine pünktliche Abfahrt handelte und er nicht bereit war, einen Fahrgast mit leichter Verspätung aufzunehmen.

    Dazu ist vielleicht noch zu sagen, dass alle Fahrgäste im Bus es genau wie ich wahrgenommen haben, dass der Busfahrer einen an der Waffel hat. Das weiß ich, da mich Fahrgäste, die ich kenne angesprochen haben, dass ich mich da doch beschweren soll.

  • 5
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Einerseits kannst du Beschwerde einreichen, da gem. § 22 des PBefG eine Beförderungspflicht im Straßenpersonenverkehr geregelt ist. Demnach ist der Unternehmer zur Beförderung regelmäßig verpflichtet.

    Andererseits stellt dein Verhalten eine Straftat gem. § 315b (1) S. 2 StGB dar (gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr), den der Busfahrer zur Anzeige bringen könnte.

    In Abwägung würde ich die Sache da doch besser auf sich beruhen lassen :-O

    G imager761

    Kommentar von anonymous123 anonymous123

    Vielen Dank. Eine Beschwerde ist natürlich bereits eingereicht.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Na dann viel Glück. Natürlich wird der Fahrdienstleiter ihn zur Rede stellen, abmahnen und da würde es micht nicht wundern, wenn der Fahrer dir dann zeigt, was eine Harke ist :-O

    Das Strafmaß des § 315b StGB reicht von satter Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe von 5 Jahren auf Bewährung. Zeugen für die Notbremsung hat er vmtl. reichlich :-)

    G imager761

    Kommentar von anonymous123 anonymous123

    "Persönliche Rache" kann er gerne an mir vollüben. Ich fahre nämlich nicht mit dieser Linie. Da das nicht der erste Vorfall in der Richtung war ist jetzt offiziell Schluss für mich mit dem Busfahren, ich habe schließlich ein eigenes Auto und kann selbst von A nach B kommen, wenn die BSAG nicht in der Lage ist ihr Personal einem Wesentest zu unterziehen, bevor dieses eingestellt wird :D

    Heute morgen beobachtete ich übrigens genau die gleiche Situation mit einer Studentin. Diese war auch pünktlich dran, ging auf den Bus zu, der Busfahrer sah sie und fuhr ab, obwohl es wieder eine Minute zu früh war - und ja, ich habe meine Uhr überprüft :D und selbst wenn es eine Minute zu spät gewesen wäre, wäre es durchaus menschlich auf einen heranlaufenden Mitfahrer zu warten. Ich war da schon ziehmlich froh, dass ich auf dem Fahrrad saß. Die Studentin hingegen musst erstmal telefonieren, ich hoffe mit der BSAG. Sowas darf mE einfach nicht geduldet werden.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Man du alter Motzteufel .... man wird feststellen, dass der Bus genäß GPS-Überwachung zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort war und du dich einer Strafta schuldig gemacht hast - deine Beschwerde wird dann gegen dich verwendet ...

    Kommentar von Unwissen UnwissenUnwissen

    Unabhängig davon, dass es den von ihr zitierten § 315 B (1) S. 2 StGB nicht gibt (vermutlich § 315b I Nr. 2 StGB gemeint), folgendes dazu:

    Grundsätzlich ist unter Hindernis im Sinne des § 315b I Nr. 2 StGB jede Einwirkung im Verkehrsraum zu verstehen, die geeignet ist, den reibungslosen Verkehrsablauf zu hemmen oder zu verzögern. Allerdings ist nicht jede Einwirkung ausreichend, sondern sie muss von einiger Erheblichkeit sein.

    Hier handelt es sich jedoch nur um eine kurze Verzögerung des Verkehrsflusses bzw. der Weiterfahrt. Dies steht der Annahme einer groben Einwirkung von einigem Gewicht klar entgegen.

    (Desweiteren ist § 315b I StGB ein konkretes Gefährdungsdelikt. Die rein hypothetische Möglichkeit einer Gefährdung ist also nicht ausreichend. Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben ist aus der Fragestellung nicht ersichtlich und nach allgemeiner Lebenserfahrung auch nicht anzunehmen.)

  • 3
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Es ist immer extrem ärgerlich, wenn einem der Bus vor Nase wegfährt, da hat sich wirklich jeder schon mla drüber geärgert. Aber deine Reaktion, auch jetzt im Nachhineín ist sehr bedenklich.

    Du gehörst zu den Leuten, die sich vor den Bus stellen und du verlangst einen "Wesenstest " für Busfahrer?

    Offensichtlich kannst du eine kleine Kränkung nicht einfach wegstecken. Das sollste du aber dringend lernen, wenn du sicher am Verkehr teilnehmen willst. Da sind die Konflikte sehr viel heftiger und Folgen sehr viel drastischer.

  • 2
    Antwort von joppo77 joppo77

    Du musst die ganze wahrheit schreiben nicht nur wass dir in den kram passt.

  • 2
    Antwort von polditier polditier

    Je nachdem was passiert wäre ,wenn der Bus hätte bremsen müssen durch deine leichtsinnige Aktion,wäre die Sache noch anders ausgegangen.So ist der Bus nur eine Minute zu früh losgefahren und das macht im Endeffekt für den Fahrer gar nichts aus.An deiner Stelle würde ich die Sache auf sich beruhen lassen,denn dein Ausstoppen des Busses kommt auch nicht besonders bei der BSAG Bremen an.

  • 2
    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Wurde deine Uhr in den letzten 24 Stunden nach der Amtlich anerkannten Zeit aus Braunschweig gestellt? (Also nach einer Funkuhr?)

    Der Busfahrer muß sich an die zeit halten die der Fahrtenschreiber anzeigt. Denn damit wird der Busfahrer vom Busunternehmen kontrolliert. Der Fahrtenschreiber wird regelmässig im Busunternehmen überprüft und die Zeit nachgestellt.

    Wenn dfer Busfahrer also nach seiner Uhr schon eine deutliche Verspätung hat, kann der keine Rücksicht auf zuspätkommer nehmen, ganz egal was deren Uhr anzeigt, denn sonst würde kein Bus sich auch nur entfernt an die Fahrpläne halten können.

  • 2
    Antwort von Arrggh Arrggh

    Abgesehen davon, dass Du den Busfahrer genötigt hast (wurde ja schon mehrfach angemerkt), versuche ich, mir die Situatuin vorzustellen:

    • Sind da andere Fahrgäste vor Dir eingestiegen und der hat vor Deiner Nase plötzlich die Tür geschlossen? oder
    • hast Du verpennt, dass das Dein Bus ist, erstmal ne halbe Minute in der Weltgeschichte rumgeglotzt und in dem Moment, wo der losfuhr erst gemerkt, dass das dein Bus ist? ...in dem Fall könnte ich (zusammen mit der Nötigung) die Reaktion des Busfahrers voll und ganz nachvollziehen!
    • ansonsten würde ich mal meine Uhr mit der Atomuhr abgleichen!
  • 2
    Antwort von Kirschstrudel Kirschstrudel

    Du hast den Fahrer genötigt und kannst von Glück sagen, daß der Fahrer dich nicht belangt.

  • 2
    Antwort von jockl jockl

    Schon wieder ein Klagewütiger. Ja man kann dem Busfahrer anhand des Fahrtenschreibers ggf. beweisen dass dieser ggf. 30 Sekungen zu früh abgefahren ist, aber sonst nichts, nullkommanichts.

  • 2
    Antwort von schildi schildi

    schreibe ein Mail an BSAG Bremen und beschwere dich

  • 2
    Antwort von blubbigerblubb blubbigerblubb

    Wenn du Ort und Zeit noch weißt würde ich mich an die Zuständige Abteilung der BSAG wenden. mehr kann man auch nicht machen.

    Die Busnummer brauchst du nicht unbedingt, da nur ein Bus zu dieser zeit an diesem Tag dort losgefahren ist. Wäre zwar praktisch aber nicht notwendig.

  • 2
    Antwort von immanuelk immanuelk

    Du kannst eine Beschwerde schreiben, wenn du die Bussnummer hast.

    Kommentar von jimpo jimpojimpo

    Uhrzeit und Halltestelle reicht.

  • 2
    Antwort von Schafschaf Schafschaf

    Rechtlich nicht, aber du kannst sich bei dme Busunternehmen über ihn beschweren. Die Infos, wer das ist, bekommst du bei der Stadt. Der bekommt dann von seinem Chef nen fetten Anschiss und tot sowas hoffentlich nie wieder.

  • 1
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Du kannst von Glück sprechen, dass du keine Anzeige bekommen hast. Du kannst auch von Glück sprechen, dass sich kein Fahrgast verletzt hat. Ansonsten würdest du dafür haftbar gemacht mehr und je nach Schwere der Verletzungen kann es teuer werden.

  • 1
    Antwort von AlphaundOmega AlphaundOmega

    Seit wann hat man denn in Deutschland Rechte gegen die Öffentlich Rechtlichen? Keine Chance ,Leider ...

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Unsinn, lies mal § 22 PBefG :-O

    Kommentar von AlphaundOmega AlphaundOmegaAlphaundOmega

    Was soll denn schon passieren ? Anschiss vom Chef ? Der kann behaupten ,er hätte sie nicht gesehen ,erst als sie vor dem Bus sprang und vllt. schon auf der Straße war. Hatte sie Zeugen notiert ? glaube ich nicht..

    Kommentar von anonymous123 anonymous123
    1. Ich habe tatsächlich Zeugen
    2. Ich bin nicht "gesprungen
    3. Anschiss vom Chef würde mir für mein gutes Gefühl völlig reichen
    Kommentar von AlphaundOmega AlphaundOmegaAlphaundOmega

    Nun kann er aber immer noch behaupten das er den Fahrgast nicht gesehen hatte und das wird er wohl auch.

    Kommentar von archilles66 archilles66archilles66

    Hi AlphaundOmega

    lass doch einfach das beantworten von Fragen wissenden Leuten. Muß doch nicht jeder seinen geistigen Durchfall von sich geben ?!

    Kommentar von AlphaundOmega AlphaundOmegaAlphaundOmega

    Danke gleichfalls!?

  • 1
    Antwort von joyce123 joyce123

    Muss man denn wegen jedem Sch... gleich die Justiz bemühen? Beschwere dich bei dem Busunternehmen, wenn es dich glücklich macht. Von einer Anzeige solltest du aber absehen. Zum Einen, weil es nichts bringt, außer das wieder mal Steuergelder verplempert werden. Zum Anderen, weil du dich auch nicht korrekt verhalten und den Fahrer zum Anhalten genötigt hast, in dem du vor den Bus gesprungen bist.

  • 1
    Antwort von lucysteven lucysteven

    Ich verstehe deine Wut, denn eigentlich muss er dich rein lassen wenn er zu früh dran ist, was hätte er denn gemacht wenn noch andere hätten einsteigen wollen?

    Ich würde aber nicht gleich rechtliche schritte einleiten sondern erst mal in der beschwerdestelle anrufen und meinem Ärger Luft machen und beim nächsten mal mit dem fahrer sprechen sollte das dann doch noch mal mit dem selben fahrer vorkommen würde ich über rechtliches nachdenken.

  • 1
    Antwort von ugaugamann ugaugamann

    Hattest du Gegenstände wie Beil oder oder Schußwaffe sichtbar in der Hand, hast du auf deiner Stirn den Ausdruck ,, Killer ,, tätowiert?

    Wenn nicht ist mir das Verhalten ein Rätsel....es sei denn er kennt dich.

    Kommentar von AlphaundOmega AlphaundOmegaAlphaundOmega

    Gib einen kleinen Mann einen großen Posten und er wird Größenwahnsinnig.

    Kommentar von Frustschutz FrustschutzFrustschutz

    Busfahrer = großer Posten?

    :D

  • 1
    Antwort von norbi21 norbi21

    es kann sein das deine Uhr nicht die gleiche Zeit anzeigt wie seine. Aber so wie du dich benommen hast mit dem Zwang zum Anhalten, hätte ich dich auch nicht mitgenommen.

  • 0
    Antwort von saharastrom saharastrom

    Da die Behörden, Gerichte udgl. stehr stark in Anspruch genommen werden und Dir kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, solltest Du die Sache ruhen lassen. Bei der nächsten Busfahrt etwas früher an der Haltestelle sein.

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