Dimka am 27.02.2009 um 13:11 Uhr
hat eigentlich ein busfahrer recht fahrtickets zu überprüfen bevor es 21:00 Uhr ist???
DANKE für Antworten!
ein Busfahrer hat ein sogenanntes Hausrecht und kann jederzeit Fahrscheine kontrollieren und Fahrgäste vor die Türsetzen.

Das ist sein Job, seit die Busse nur mit einer Person besetzt sind. Bei Uns in Nordhessen, kommst du gar nicht erst in den Bus hinein, ohne eine gültige Fahrkarte vorzuzeigen oder diese zu kaufen, egal um welche Uhrzeit.
Das setzt sich wohl auch immer mehr durch. Bei uns ist das auch so.

Als Beauftragter der Verkehrsgesellschaft hat er nicht nur das Recht zum Kontrollöieren, er darf Dich auch auf die Straße setzen.

Wenn Du ein Ticket hast, ist es doch kein Problem. Dann kann er das doch auch ruhig sehen, auch vor 21 Uhr (auch falls er kein Recht dazu haben sollte).
Und wenn Du keins hast, dann solltest Du Dich nicht über Kontrollen aufregen sondern lieber zu Fuß gehen.

Selbstverständlich ist er dazu berechtigt und wird dazu auch den Auftrag von seinem Arbeitgeber haben.

Ist in Berlin üblich. Vorne einsteigen Fahrschein zeigen oder bezahlen.
Wenn das in den Beförderungsbedingungen steht, darf er das auf jeden Fall.
Bei uns muß man die Fahrkarte immer beim Einsteigen vorzeigen - oder eben eine kaufen.
also meist öffnet hier der Busfahrer nur die Vordertür und er schaut sich immer alle Tickets an. Egal um welche Uhrzeit. Kommt ein Kontrolleur, dann tut er das eben noch einmal. Hat jemand keinen Fahrschein, ungültig oder so, dann muß er zahlen. Will er nicht, setzt der Busfahrer ihn an die Luft.

Ja hat er. Bei uns in Lübeck muss jeder Fahrgast seine Karte dem Busfahrer vorzeigen, ganz gleich wie spät es ist.
hää? der darf auch um 12:00prüfen außer es ist Vollmond und dann auch nur zu den Schaltjahren!

Ich weiß nicht wo du herkommst, aber wenn ich in den Bus einsteigen will, komme ich ohne Kontrolle gar nicht rein. Einstieg ist nur vorne beim Busfahrer und somit kommt man nicht drumrum ein Ticket vorzuzeigen oder ggf auch dort zu kaufen. Egal wann: ob nun morgens, mittags zur Schulzeit (obwohl Busse überfüllt sind) oder abends = immer besteht diese Vorzeigepflicht.
Ja, er hat das Recht dazu - durchaus auch die Pflicht :-)
Gruß wiele

er hat das Recht dazu. Dachtest Du bis 21 Uhr darf man schwarzfahren?

Er hat IMMER das Recht dazu - egal welche Zeit.

Natürlich darf er das!Muss nicht extra ein Kontrolleur anwesend sein!
Lol, die Frage hätte er sich auch sparen können ....