Hat ein Bus, der aus der Haltestellenbucht ausfahren will und den Blinker gesetzt hat, regulär Vorfahrt, so daß ich ihn auf meine Fahrspur reinlassen muß, oder lasse ich ihn nru freundlicherweise rein, weil ich eine netter Autofahrer bin?

Ich glaube zwar, es nennt sich nicht Vorfahrt. Aber vom Prinzip her hast du recht. Wenn der Busfahrer an der Haltestelle nach links blinkt, mußt du ihn reinlassen.

Wenn ein Bus in einer Haltestellenbucht links blinkt hat man ihm die Vorfahrt zu gewähren.

Wenn es Schul- oder Linienbusse sind, mußt Du "Rücksicht" nehmen und das Einfädeln ermöglichen....es heißt nicht das ein Bus generell Vorfahrt hat, wenn er aus einer Haltestelle ausfährt. Auch er muß "Rücksicht" nehmen und darf nichts "erzwingen".

Bus hat Vorfahrt! Alle anderen Autofahrer dürfen auch nur ganz langsam an einer Haltebucht vorbeifahren.
moon73 am 12. Juni 2008 20:54 Die Regelung des Abs. 5 räumt den beiden Gruppen der Omnibusse des Linienverkehrs und den Schulbussen einen Vorrang gegenüber dem sich bereits im Verkehrsfluss befindlichen Fahrzeugen ein. Zu diesem Zweck wird den Fahrzeugführern durch Abs. 5 Satz 2 die zwingende Verpflichtung auferlegt, den Einfahrvorgang zu ermöglichen. Die Fahrzeugführer im fließenden Verkehr sollen den öffentlichen Verkehrsmitteln die Eingliederung in den Verkehrsfluss unter Zurückstellen ihres sonst ihnen zustehenden Vorrangs gegenüber dem ruhenden oder wartenden Verkehr ermöglichen und müssen notfalls sogar eine "mittlere Bremsung" in Kauf nehmen [29]. Ein Busfahrer darf darauf vertrauen, dass sich weit hinter seinem Bus befindliche KFZ an das Vorranggebot halten und ihm den Vorrang einräumen, wenn er rechtzeitig seine Anfahrabsicht signalisiert [30]. In keinem Fall darf jedoch ein Busfahrer blindlings darauf vertrauen, dass ihm der über Abs. 5 grundsätzlich gewährte Vorrang auch in jedem Fall eingeräumt wird [31]. Erst recht nicht darf ein Anfahrvorgang erzwungen werden [32]. Das Ermöglichen des Einfahrvorganges ist jedoch nur dann erforderlich, wenn dieser erkannt werden kann. Da es sich beim Einfahrvorgang aus einem Haltestellenbereich auch gleichzeitig um ein Anfahren vom Fahrbahnrand handelt, gilt für den Busfahrer die Verpflichtung aus § 10 Satz 2, dem nachfolgenden Verkehr seine Absicht des Anfahrens rechtzeitig und deutlich mittels Fahrtrichtungsanzeigers anzuzeigen [33]. Die Ankündigung des Busfahrers mittels Fahrtrichtungsanzeiger muss für den nachfolgenden Verkehr "rechtzeitig" erfolgen, d. h. zeitlich vor dem mit dem Gasgeben und rollenden Rädern physisch beginnenden Einordnungsvorgang. Entscheiden ist also die zeitliche Reihenfolge: Erst den nachfolgenden Verkehr beobachten, dann blinken, dann anfahren. Eine mit dem auf die eben beschriebene Weise bereits begonnenen Einordnungsvorgang erst parallel dazu erfolgende Ankündigung ist aufgrund der mangelnden zeitlichen Differenz in keinem Fall "rechtzeitig" und bedeutet eine Verletzung der Ankündigungspflicht aus Satz 2 [34]. Kündigt der Busfahrer seine Anfahrabsicht nicht rechtzeitig an und fährt einfach drauflos, so bleibt der Vorrang des fließenden Verkehrs bestehen [35].
http://www.ndt.net/home/schulbusse/records/040517verhalten/040517verhalten.htm
...super, vielen Dank für die ausführliche Erläuterung. DH.

er hat Vorfahrt .... und - was fast alle komplett falsch machen - wenn er an der Halte steht, darf man nur im Schritttempo an ihm vorbei fahren!!!!
Stimmt, - aber nur, wenn er den Warnblinker anhat. Und der ist an bestimmten Haltestellen sogar vorgeschrieben. Die Haltestellen sind entsprechend fuer die Busfahrer gekennzeichnet.

Nein, der Bus hat keine Vorfahrt beim Verlassen der Haltebucht.
DerTroll am 12. Juni 2008 20:50 §20 StVO (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Es ist keine wirkliche Vorfahrt. Aber wehe du knallst dem Bus drauf, wenn er raus will. Dann bekommst du den Großteil der Schuld aufgebürdet.
Hatte die Sache mit Schrittgeschwindigkeit nicht was damit zu tun, ob der Bus Warnblinklicht an hat oder nicht??? Irgendwie sowas hab ich noch in Erinnerung...
und hier noch die Quelle dazu: §20StVO (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.