Hallo!
Habe für meinen sohn (4) einen Ausweis. Bisher dachte ich immer das man 50 km vom Wohnort fahren darf...
Am Bahnhof wurde mir gesagt, das die kilometerbegrenzung aufgehoben wurde...
Stimmt das?
Wie sieht das denn nun aus?
Hallo!
Habe für meinen sohn (4) einen Ausweis. Bisher dachte ich immer das man 50 km vom Wohnort fahren darf...
Am Bahnhof wurde mir gesagt, das die kilometerbegrenzung aufgehoben wurde...
Stimmt das?
Wie sieht das denn nun aus?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| 50 km bleiben | 1 |
| man kann weiter als 50 km fahren | 1 |
| weiß nicht | 2 |
Hallo. Ich besitze seid Jahren selbst einen Schwebi mit dem Merkzeichen "G" und sogar einem "B" und ich kann dir sagen im endeffekt kannst du fahren wohin du willst bin schon ellen weit gefahren auch in andre verkehrsgebiete und niemand hat was gesagt wenn ich kontrolliert wurde
Du darfst allerdings alle Züge Bundesweit nutzen die in einem Verkehrsverbundverkehren. Die 50 km gelten wirkich nur für Züge die nicht in einem Verkehrsverbund fahren.
hallo, 100 %tig kann man weiterhin mit der bahn 50 km fahren,wenn man die eintragung "G" hat und eine wertmarke.muß das ein idiot von der bahn gewesen sein.gruss
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