Die Klageschrift; hiermit reiche ich Klage gegen BURGER KING Beteiligungs GmbH
vertreten durch die Geschäftsführung Andreas Bork, Stefan Kost, geschäftsansässig in 81829 München, Werner-Eckert-Str. 16-18 ein.
Klagebegründung: der Beklagte hat in der Stadt XY eine Katastrophen Küchenführung
also nein – so geht das nicht!
Wenn du der Ansicht bist, mit der Küche stimmt aus Gründen welche auch immer etwas nicht, wende dich an das zuständige Ordnungsamt/Lebensmittelkontrolle.
Dein Feldzug gegen Burger King kann im übrigem auch schnell nach hinten los gehen, denn möglicherweise handelst du als ehemaliger Burger King Mitarbeiter aus niedrigen Beweggründen!
warum meinst du, dass so etwas ein gefundendes Fressen für die Presse sei?
Zunächst müßte doch die Presse recherchieren, ob die seitens @Vkey777 gemachten Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zutreffend sind.
Sie hat Beweise zusammen getragen, klar ich geh davon aus V777 lügt nicht!m.l.G