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Bundewehrdienst verweigern und Unterhaltzahlung

gefragt von kleineLPkleineLP am 23.08.2008 um 9:17 Uhr

Die Lage ist so : der junger Mann (19) hat vor 1Jahr die schulische Ausbildung geschmissen weil es nicht "seins" war. Jetzt ist der ab 07.2008 bei der Bundeswehr und wie so wie es aussieht bzw wir von seiner Mutter Bescheid bekommen verweigert er den Grundwehrdienst. Was für Folgen kann es für den jungen Mann es haben , kann es unter anderen auch rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden ?Mein LG muss für für die Bundeswehrzeit kein Unterhalt zahlen. Wie sieht es denn Unterhaltmässig aus wenn der Junge jetzt tatsächlich den Bundeswehrdienst schmeißt?


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hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 23. August 2008 09:21
1x
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Sobald er die Einberufung zum Grundwehrdienst erhält ist er verpflichtet diesem acuh nachzukommen. Er kann einen Antrag auf Entlassung aus dem Wehrdienst bei seiner zuständigen Kompanie stellen. Ist abernicht einfach. Geht er nicht hin, wird er über kurz oder lang von den Feldjägern (Polizei der BW) aufgesucht und im schlimmsten fall festgenommen. Er MUß also hin. Mit der Lage des Unterhalts solltet Ihr euch am besten mal an das zuständige Kreiswehrersatzamt wenden. Die können euch auf jeden Fall detailliert auskunft geben

Kommentar von B9f04be972c8122ed78bc05cf783562fsmallkleineLP am 23. August 2008 09:24

der ist schon ab 01.07 dabei , nun gefällt es ihn auf ein mal nicht mehr und der will das ganze hinschmeissen


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 23. August 2008 09:23
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du meinst, er ist schon beim Bund und das seit Juli und will jetzt nachträglich den KDV-Antrag stellen. Wenn dieser Antrag durchkommt, muß er Zivildienst leisten anteilig der Zeit, die ihm beim Bund noch fehlt. Und damit hat er denselben Status wie jetzt als Grundwehrdienstleistender, was Zahlungsverpflichtungen angeht.

Kommentar von B9f04be972c8122ed78bc05cf783562fsmallkleineLP am 23. August 2008 09:26

also der hat sich verpflichtet und muss das ableisten?? und wird weiterhin sein Geld von der Bundeswehr bekommen?

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 23. August 2008 09:30

ach der hat sich verpflichtet? Hat er das auf Widerruf getan? Ich vermute mal ja, weil er sonst richtiges Gehalt kriegen würde und somit auch den Unterhalt zahlen müßte. Die Befreiung von solchen Verpflichtungen trifft nur auf Wehrsoldemfpänger zu. Wenn er sich nun verpflichtet hat auf Widerruf, kommt er problemlos wieder raus, aber muß trotzdem seine 9 Monate ableisten.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 23. August 2008 09:28

ähm vielleicht noch ein Nachtrag: Überrede ihn mal, ob er nicht doch beim Bund bleiben will. Jetzt ist er gerade in der allgemeinen Grundausbildung. Die ist wirklich sehr hart und streng militärisch. Aber wenn die rum ist, ist es nicht mehr so schlimm.

Kommentar von B9f04be972c8122ed78bc05cf783562fsmallkleineLP am 23. August 2008 09:33

wir können ihn nicht erreichen, der blockt total ab, wissen auch nicht ob da was vorgefallen ist. der macht sich soweit auch keine sorgen weil er weisst das die eltern an ihn zahlen müssen so oder so. Ich wollte auch wissen ob man auch die Unterhaltzahlungen ganz einstellen könnte , weil so gesehen der Junge hat 2 mal selber alles verbockt

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 23. August 2008 09:38

wenn ihr ihn mal erreicht, dann versucht ihn mal dazu bewegen, daß er mal eine Sache durchzieht und nicht gleich alles schmeist, nur weil es ihm nach ein paar Tage nicht mehr gefällt. Und wenn er erst seit Juli dabei ist, dann weiß er doch noch garnicht, ob der Bund etwas von ihm ist. Die allgemeine Grundausbildung, die wirklich relativ hart ist, darf er da nicht als Maßstab nehmen. Versucht es erst einmal im guten mit der Betrachtung bei ihm, also damit er etwas im Leben hat. Nicht gleich mit den Gesichtspunkten kommen, daß er Unterhalt zu zahlen hat usw.

Kommentar von B9f04be972c8122ed78bc05cf783562fsmallkleineLP am 23. August 2008 09:46

der muss kein Unterhalt zahlen sondern an ihn von seinen Vater

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 23. August 2008 09:53

achso, jetzt verstehe ich den Zusammenhang erst. Ok, dann gilt: sobald er Geld verdient (oder verdienen könnte) muß der Vater unterhalt zahlen. Wenn er den Bund schmeißt, kann der Vater ggf. sagen "ne, der Junge könnte ja..." und schlimmsten Falls muß dann ein Gericht entscheiden, ob der Abbruch gerechtfertigt war oder nicht. Da kann ich leider nicht pauschal sagen, wie die Rechtslage ist. Das sind alles Individualentscheidungen. Nur mal ganz grob: Wenn der Junge nun wirklich merkt, beim Bund gehts nicht mit ihm, der will was anderes versuchen, dann muß der Vater zahlen. Ist so wie bei einem Studenten, der nach einem Semester ein anderes Studium anfängt, weil er in seinem ersten Studium nicht zurecht kommt. Aber wenn es nur eine Nullbockeinstellung ist, dann muß er nicht zahlen ähnlich wie bei einem Studenten, der so alle 2 oder 3 Semester überlegt, daß es ihm keinen Spaß mehr macht und er dann etwas anderes anfängt, was er vermutlich auch nicht beenden wird.

Kommentar von B9f04be972c8122ed78bc05cf783562fsmallkleineLP am 23. August 2008 10:29

Danke schön , Sie haben mir weiter geholfen :-)


Taraa
beantwortet von Taraa am 23. August 2008 09:19
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WEnn er kein Geld verdient muss er nicht zahlen. ABER aufgeschoben ist nicht aufgehoben...

Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss!

Kommentar von B9f04be972c8122ed78bc05cf783562fsmallkleineLP am 23. August 2008 09:22

für einen 19 Jährigen gibts kein Unterhaltvorschuß


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