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Bundeszentralregister - zukünftige Karriere?

Frage von DJroger DJroger

Hallo, ich habe einen Strafbefehl wegen angeblichen Bafög-Betruges erhalten (ich muss 5300€ zurückzahlen). Die Strafe beläuft sich auf 50x15 TS.

Zurzeit stellt sich die Frage, ob ich dieses Urteil anfechten soll. Die Chancen auf einen Freispruch aber auch auch härtere Strafe stehen, bei ca. 50:50, sagt mein Anwalt, da es einfach nicht klar ist.

Wie ich erfahren habe, kriege ich bei einer Strafe über 50 TS einen Eintrag ins BZR, allerdings keinen ins Führungszeugnis. Ich stelle mir daher, die Frage, inwieweit meine aktuelle Strafe meine Zukunft beeinflussen kann.

Ich bin Student der Wirtschaftswissenschaften und würde z.B. gerne später bei einer größeren Bank (Landesbank) oder Unternehmen arbeiten. Meine Anwalt meint, es besteht die größere Gefahr, dass die darauf Einsicht nehmen. Im Internet konnte ich hingegen lesen, dass es eher Behören, Ministerien etc. vorbehalten ist,auf solche BRZ-Einträge Einsicht(d.h. unbeschränkte Auskunft?) zu nehmen.

Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir be meiner Frage weiterhelfen könntet, da dies maßgeblich mein weiteres Vorgehen beeinflusst. Dankeschön

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Antworten (1)

  • 1
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    also ad 1 - die Chance auf Freispruch oder härtere Strafen würde ich an deiner Stelle auch davon abhängig machen, wie schuldig du dich selbst fühlst.

    wenn du ne härtere Strafe bekommst, kann es sein, dass sie ins Führungszeugnis kommt, und damit bei der Bewerbung angabepflichtig wird.

    Alle Angaben, die nicht ins Führungszeugnis kommen, sondern "nur" im BZR niedergelegt sind, können unbeschränkt überhaupt nicht von Privatpersonen oder privaten Firmen eingeholt werden.

    BZR-einträge über das Führungszeugnis hinaus dürfen nur von der Person selbst und von einigen (nicht allen) Behörden angefordert werden. Auch diese müssen den Grund dafür angeben. Dort wird sicherlich bei Bewerbungsverfahren auch mal Schindluder betrieben, aber dass eine Bank (und sei es eine Landesbank), an die Daten rankommt, wäre eine strafbare Handlung.

    die Finanzbehörde hätte z.B. Zugang, aber die Landesbanken gehören nicht zur Finanzbehörde.

    Kommentar von DJroger DJroger

    Vielen herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

    Ich fühle mich nur geringfügig schuldig, allerdings ist da natürlich die Angst die ganze Sache zu verschlimmern.

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