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Bundeswehrverpflegung

Frage von knaller52 knaller52

Ich habe eine Frage ,muss ein Soldat nach seiner Grundwehrzeit von 9monaten ,wenn er sie verlängert auf noch mal 13Monsaten seine Verpflegung in der Kaserne bezahlen oder bekommt er weiterhin kostenlose sein Essen

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Antworten (5)

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    Antwort von menthor85 menthor85

    Die Verpflegung wird dir FWDL'er auch weiterhin gezahlt. Erst ab einer Verpflichtungszeit von 4 Jahren wird ein geringer Umkostenbeitrag von deinem Gehalt abgezogen

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    Antwort von Chrischiii Chrischiii

    Gibt weiterhin Verpflegung für dich als FWDL und auch die Heimfahrten werden gezahlt. Du bekommst auch weiterhin Wehrsold, ab dem 10. Dienstmonat aber mit einem entsprechenden Zuschlag.

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    Antwort von MojitoTom MojitoTom

    Du erhälst weiterhin kostenlose Verpflegung und auch die wöchentlich kostenlose Heimfahrt mit der Bahn.

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    Antwort von relaxan relaxan

    verdienen die nicht genug Kohle, wer sich länger verpflichtet hat doch somit eine Art "Arbeit", und alle anderen die arbeiten gehen, müssen ihr Futter selbst bezahlen!!!

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Du verpflichtest dich nicht. Du machst nur freiwilligen Dienst mit den Nachteilen des GWDL (Geld) und den Nachteilen des SaZ (Auslandseinsatz). So weit ich das noch weiß. Bei uns gabs noch keine Auslandseinsätze. Zum Glück.

    Kommentar von relaxan relaxanrelaxan

    bei mir auch nicht NVA, aber unsere länger dienenden mussten ihr Futter auch selbst löhnen

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    Antwort von dantes dantes

    Ich glaube als FWDLer bekommst du es auch noch kostenlos, so wie als GWDLer. Erst SaZ und Berufssoldaten müssen zahlen.

    Kommentar von lackmann lackmannlackmann

    Wenn er seinen Grundwehrdienst abgeleistet hat und dann verlängert,ist er ja eigentlich SaZ und müßte somit bezahlen.So war es zumindest zu meiner Zeit ´80.

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Nein, es gibt noch den FWDL. SaZ kann man erst ab 2 Jahren machen. FWDL bis zu 23 Monate.

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