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bundeswehrstudium

Frage von Runaway1993 Runaway1993

Ich hab vor bei der bundeswehr nautik zu studieren und hätte gern gewusst, ob man, wenn man dann auf dem schiff ist, sich die haare auf eine bestimmte länge schneiden muss? und vielleicht weiß noch wer in wie weit man schmuck tragen darf.

ich würd mich über zahlreiche antworten freuen.

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Antworten (4)

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    Antwort von kosy3 kosy3

    Kann man bei der Bundeswehr Nautik studieren? Ich glaube nein. Du kannst bei der Bundeswehr Schiffsmaschinenbau studieren. Aber weil die Bundeswehr selbst keine Dozenten für diese Fachrichtung hat, kooperiert sie (wie auch in medizinischen Studiengängen) mit anderen Hochschulen. Im Fall Schiffsmaschinenbau ist es die TU Harburg.

    Das mit dem "Haar- und Barterlass" ist, seit es Frauen bei der Bundeswehr gibt, umstritten. Da es vor dem Beitritt von Frauen strengere Regeln für Männer diesbezüglich gab, die nun für Frauen nicht gelten, gab es Klagen einiger männlicher Soldaten. Im Januar 2005 hat das Truppendienstgericht den Haarerlass der Bw für verfassungswidrig erklärt. Jedoch hält die Bw weiterhin daran fest und interpretiert die Entscheidung des Gerichts als Einzelfallentscheidung. Da sich trotzdem Beschwerden und Klagen häufen, überarbeitet das BMvg den Erlass z. Zt. Wie dem auch sei.

    Frauen müssen genauso wie Männer aus Scherheitsgründen lange Haare so tragen, dass eine Gefährdung (z. B. Einklemmen in Maschinenteilen) minimiert wird. D. h. Haarnetz tragen, Hochbinden (Dutt) etc. Schmuck wie Ehering und Uhr sind erlaubt, Halskette ist bei technischen Arbeiten abzulegen.

    In der Praxis werden Frauen bei der Bundeswehr bzgl. Tragen der Haare mehr Freiheiten zugestanden als Männern. Auch kenne ich viele Schiffstechniker, die nicht nur Ring und Uhr, sondern auch eine (allerdings dann eine relativ kurze) Halskette selbst bei Ausübung ihres Dienstes im Maschinenraum tragen.

    Kommentar von Runaway1993 Runaway1993

    Ja man kann bei der bundeswehr auch nautik studieren. das geht an der jadehochschule in elsfleht. ich hab mich auch mit jemanden unterhalten, der da selbst studiert hat. Aber danke.

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    Antwort von Runaway1993 Runaway1993

    Ja mein profil sagt die warheit, ich bin weiblich. das beruhigt mich etwas. als ich sowas mal gehört hatte, dachte ich, dass ich sie jetzt schneiden muss....

    Alles klar, vielen dank!

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    Antwort von Robsch12 Robsch12

    Wenn dein Profil die Wahrheit sagt, bist du weiblich. Dann gilt für dich, dass die Haarlänge nicht entscheident ist. Die Vorschrift besagt, dass du keine Frisur haben darfst die in Farbe (Neon Pink oder so), Schnitt (Dreads, Iro etc.) oder Form besonders auffällig sind. Die Länge spielt wie gesagt bei Frauen keine Rolle, solang die Frisur das tragen der militärischen Kopfbedeckung nicht behindert.
    Dezenter Schmuck ist für Frauen ebenfalls erlaubt. Dies allerdings nicht im Einsatz. Piercings im Gesicht sind allerdings nicht drinne. Was da jetzt genau auf nem "Boot" gilt, kann ich dir nicht sagen. Kann sein, dass da aus irgendwelchen Sicherheitsgründen gewisser Schmuck nicht getragen werden darf. Dann muss man ihn halt mal ablegen.

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    Antwort von Christian1900 Christian1900

    Vom ersten Tag als Soldat an, gibt der "Haar- und Barterlass". Dieser sieht für Männer vor, dass die Haare den Hemdkragen nicht berühren dürfen und noch einige andere Dinge. Für Frauen gilt er allerdings nicht, hier gibt es keine besonderen Regelungen, außer der Unfallverhütung. Bei Schmuck ist es ähnlich, Männer dürfen nur Uhr, Ehering, Manschettenknöpfe und Krawattenspange tragen, Frauen ist darüber hinaus "dezenter Schmuck" erlaubt.

    Kommentar von sclaw sclawsclaw

    Ich habe es eigentlich so in Erinnerung, dass auch lange Haare nicht geschnitten werden brauchen, wenn sie im Dienst so frisiert sind, dass sie unter der Kopfedeckung verschwinden.

    Nach einer Woche haben sich die Meisten aber doch von ihren Haaren getrennt, als sie gemerkt haben, dass es verdammt unpraktisch und ein enormer Zeitfresser ist.

    Kommentar von Christian1900 Christian1900Christian1900

    Es gibt da immer mal unterschiedliche Auslegungen und auch Gerichtsverfahren, aber letztlich blieb der Erlass immer bestehen: Haare müssen ab (bis zum Kragen).

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