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Bundeswehr/Zurückstellung/Haft?

Frage von Sprdelhirn Sprdelhirn

Hallo ich wurde damals zur Bundeswehr einberufen, während der (Grund.) Dienstzeit bin ich betrunken einen Einbruch begannen. U-Haft: Bei der Verurteilung hab ich 1Jahr Haft gekriegt. Ich war 8 Monate in Haft, die restlichen 4 Monate wurden mir auf Bewährung ausgesetzt (wegen §35, Alkoholtherapie) Nun sind auch 2 Jahre Bewährungszeit vorbei, ich bin 23 Jahre alt. Aber mir ist mal ein Schreiben vom Bund in die Hände gekommen. Da stand drin das ich nicht unehrenhaft entlassen bin, sondern bis auf weiteres vom Dienst zurückgestellt werde. Kann noch ma hin? Oder wenn nicht können die mich dann ausmustern oder abstreichen? Weil ich dann nähmlich zu den Fremdlegionären gehe.(Und da darf ich nicht unter Wehrüberwachung des Deutschlands stehen) Hat jemand damit Erfahrung?

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von Snapshot Snapshot

    Verzeih, aber da muss ich schon etwas schmunzeln. Also, Ja, da du diesen einbruch während der Grundausbildung gemacht hast, bist du eben nicht ausgemustert worden, sondern nur zurück gestellt.

    Also kann es sein, dass man(n) dich da evtl wieder herzieht.

    Und zum Thema Fremdenlegion, wenn du schon während deiner Grundausbildung so einen Bock schießt, denke ich bist du überhaupt nicht dafür geeignet. Zum Soldat sein, gehört schon etwas mehr als eben so einen Mist zu machen. Vor allen bei der Fremdelegion, die nimmt nämlich auch nur jeden 8ten und der Rest ist nicht brauchbar.

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Was soll ich sagen: Es gibt Menschen die in Jugendzeit shit bauen, dafür danach ihr ganzes Leben gut dran sind.(z.B. 2 Jahre kein Tropfen Alk. mit Rauchen aufgehört, ein Marathonlauf hinter sich schon gehabt). Und es gibt Menschen die 35 werden und dann shit bauen, doch da ist das sehr schwer wieder Halt zu finden. Und bei Fremdenlegion ist klar, die wollen auch keine m#schis haben.

    Kommentar von Snapshot SnapshotSnapshot

    Na dann wünsch ich dir weiterhin alles gute. So verkehrt klingst du tatsächlich nicht.

    Warte ab bis die Zeit mit der Zundeswehr rum ist und dann versuch dein Glück. MfG

    Kommentar von Pusnelda Pusnelda

    die Fremdenlegion nimmt doch so gut wie jeden der was drauf hat…was meinst du wie viele ex-Knastis da hin gehn…ist doch super gehst nach Frankreich, kriegst ne neue Identität wenn du das möchtest und beginnst ein neues leben

    Kommentar von Snapshot SnapshotSnapshot

    Ja ja, in den 80zigern vieleicht. Wir schreiben 2009. Da sieht es auch bei der Fremdenlegion anders aus. Klar gibt es die Ex-Knackis oder die leicht Straffälligen, aber so wie es mal war, das man morgens Früh in Straßburg sich gemeldet hat und 12h in Marsaille gewesen ist, die Zeiten sind vorbei.

  • 1
    Antwort von DerTroll DerTroll

    klar, wär ja noch schöner, wenn einer, der auch noch straffällig wird, somit von der Wehrpflicht befreit wird. Also den Anteil, den du noch nicht abgeleistet hast, für diese Zeit mußt du noch mal hin, wenn du noch einmal eine Einberufung kriegst.

  • 1
    Antwort von belmondo belmondo

    nur bis 23 Jahre wird gezogen

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Wurde ich doch schon mit 21.Mir fehlten noch 3 Monate von der Grundausbildung.

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    das gilt nur für gänzlich ungediente. Er war ja schon einberufen, wurde dann aber zurückgestellt, weil er ins Gefängnis mußte. Danach muß er aber wieder ran.

    Kommentar von Sprdelhirn SprdelhirnSprdelhirn

    Ist meine Straftat also kein Grund zur Ausmusterung?

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    ja, wäre ja noch schöner, wenn sich jeder um seine Pflicht drücken könnte, indem er straffällig wird. Also den Grundwehrdienst mußt du noch beenden, wenn du noch einmal einberufen wirst (wovon ich ausgehe). Aber danach ist auch Schluß, du kannst dich nicht freiwillig für eine längere Zeit verpflichten.

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