Oha, ob für Afghanistan im speziellen eine Grundgesetzänderung notwendig war, weiß ich in der Tat nicht mehr - verfluchter Mist!
Politisch gerechtfertigt wird der Einsatz in Afghanistan sicherlich mit der NATO-Partnerschaft; man hat sich wohl darauf eingelassen, damit die USA nicht den Bündnisfall erklären. Das wäre deswegen ein echtes Problem gewesen, weil wir uns in diesem Fall im Kriegszustand befunden hätten, mit allem, was da ist hätten helfen müssen und keinen Verhandlungsspielraum mehr gehabt hätten.
Insgesamt gehe ich nicht davon aus, daß eine Grundgesetzänderung notwendig war. Missionen im Rahmen des Völkerbundes sind völkerrechtlich per se abgesegnet. Einsätze im Rahmen der NATO dürften auch schon immer gepasst haben. Schwierig dürfte es beim Kosovo-Einsatz sein, der wurde nämlich erst nachträglich sanktioniert.
Ich hoffe, ich konnte ein paar zusätzliche Einsichten vermitteln.
Leider nicht ganz! Denn warum war es früher Deutschland nicht erlaubt, so ein Mandat zu übernehmen, aber dafür jetzt?!!
Habe mir gerade mal die Artikel 24 und 87a GG genauer angeschaut. Demnach war es auch in der Urfassung schon erlaubt, die Bundeswehr im Rahmen des Völkerbundes, der NATO und zur Verteidigung einzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Juli 1994 lediglich darüber entschieden, ob ein Einsatz ausserhalb des Bündnisgebietes verfassungskonform ist (ist es). Demnach waren Einsätze auch ausserhalb des Bündnisgebietes vorher nicht verboten, die Rechtslage war lediglich unklar.
@ KUru: ach so ist das! Seltsam! Ich hätte schwören können, ich hätte mal im TV gesehen, dass nur VERTEIDIGUNGSEINSÄTZE der Bundeswehr erlaubt seien!
Naja, es kommen auch so Sendungen wie X-Diaries und Frauentausch im TV...