Ich denke mal es geht um den Grundwehrdienst im Rahmen der Wehrpflicht oder? Ein erwartetes Kind ist doch kein Grund für eine Kriegsdienstverweigerung, sorry... Hast du dich mal informiert, was KDV heißt, warum man verweigert?!? Wann ist dann Einberufungstermin?
Jetzt aber back to topic. Das Kind ist auch von dir? Ich frag nur sicherheitshalber nach?!? Du kannst dich auf Antrag vom Wehrdienst befreien lassen, dazu §11 Abschnitt 2 Satz 3c) WPflG "die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben." Da ihr aber wahrscheinlich nicht verheiratet seid, müssen deine Freundin und du erstmal eine Sorge-Erklärung abgeben, damit du die gemeinsame elterliche Sorge hast. Die hat nämlich erstmal nur die Mutter, wenn man nicht verheiratet ist und in dem Fall würde der entsprechende Punkt im WPflG nicht greifen!!
so sehe ich das auch!