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Bundeswehr!Steht ihm dann noch Kindergeld zu???

Frage von Jessica1509 Jessica1509

Hallo,

ich habe eine eigene Wohnung, die noch vom Amt bezahlt wird, da ich mein Abi nachhole. Seit ein paar Monaten wohnt auch mein Bruder bei mir. Der geht allerdings ab Oktober zur Bundeswehr. Grundausbildung erst einmal. Jetzt ist meine Frage, ob ihm trotzdem sein Kindergeld zusteht? Wollte mich hier nur schonmal vor informieren.

Würde mich sehr über Antworten freuen.

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Antworten (6)

  • 0
    Antwort von Ioooo Ioooo

    Wenn nach der BW die Ausbildung fortgesetzt wird, kann bis zur BW und nach der BW Kindergled beantragt werden. Kindergeld kann auch für "angebrochene" Monate beantragt werden.

    Während derBW-Zeit (Wehrdienst) gibt es kein Kindergeld.

    Infos: http://www.klicktipps.de/wehrdienst.php dort gibt es auch eine spezielle Kindergeldseite

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    Antwort von Jessica1509 Jessica1509

    Hm achso.

    Ich verstehe nur nicht wieso? Weil soweit ich weiss, kriegt man erst kein Kindergeld mehr, wenn man über einen bestimmten Betrag im Jahr kommt.

    Aber bei unter 300Euro im Monat???

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    Antwort von Schneckilein Schneckilein

    Nein, man bekommt devinitiv keins mehr

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wenn er Wehrpflichtig ist kriegt er weiter Kindergeld als Saz nicht.

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    Antwort von helperman helperman

    Ich denke nur wenn er weiter eine ausbildung bei der bundeswehr macht! Aber wenn er dafür geld bekommt sicher nicht!

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    Antwort von GrueneFee GrueneFee

    Nein, nicht das ich wüsste. Aber wenn er da bleibt verdient er eh genug und braucht kein Kindergeld mehr

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