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Bundeswehr Soldat werden aber im Ausland

gefragt von NougartPudding am 26.06.2009 um 4:12 Uhr

Wenn ich Mehrstaatenbürger bin, das heißt Deutscher Staatsbürger aber auch Staatsbürger eines anderen landes, würde ich die Deutsche Staatsbürgerschaft verlieren wenn ich in dem anderen Land meinen Wehrdienst ableisten würde?

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Bundeswehr x 1.236 Wehrdienst x 221 Soldat x 114 Staatsbürgerschaft x 102

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 26. Juni 2009 07:33
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Ich habe folgendes für dich gefunden. Es scheint eine gesetzliche Grundlage zu geben. Vielleicht kannst du diesbezgl. mal weiter forschen.
Die deutsche Staatsbürgerschaft verlierst du sicher nicht.
Viel entscheidender dürfte die Frage sein, musst du in beiden Staaten deinen Wehrdienst ableisten?
Diese Frage scheint im nachfolgenden Link beantwortet zu werden.


http://www.turkish-talk.com/small-talk/32604-doppelte-staatsangehoerigkeit-3.htm...


anonym
beantwortet von Chrischiii am 26. Juni 2009 08:52
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Kann es eine "leichtere" Wehrpflicht als die deutsche geben? 9 Monate sind doch wenig, und an sich sehr relaxt bei der Bundeswehr. AGA vllt. nen bissl anstrengend, aber auch nicht mehr wie früher... www.aga-macht-gaga.de

Kommentar von NougartPudding am 26. Juni 2009 21:09

Es geht mir nicht darum mich vom Bund zu drücken, es wird in meinem Land wahrscheinlich noch härter zugehen als im deutschen bunde und die bezahlung ist viel schlechter, es geht mir dabei um das prinzip. Ich bin nicht bereit für ein Land wie Deutschland in den Krieg zu ziehen und zu sterben für mein eigenes aber schon

Kommentar von Chrischiii am 27. Juni 2009 10:51

Dann verweiger doch nach dem Wehrdienst. Dann hast du deine "leichte deutsche" Wehrpflicht geleistest, stellst danach einen KDV-Antrag. Im Endeffekt ist es aber eh egal, als deutscher Staatsbürger wird man im Ernstfall eh eingezogen, egal ob gedient oder nicht.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 26. Juni 2009 06:08
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Nein, die deutsche Staatsbürgerschaft kann nur in ganz wenigen Fällen entzogen werden. Grundsätzlich kannst Du Dir aussuchen, in welchem Land Du den Wehrdienst ableistest. Du musst dies auf jeden Fall nur in einem Land tun, nicht in beiden! Das gilt ungerechterweise nicht, wenn das zweite Land keine Wehrpflicht hat. Dann musst Du in Deutschland zum Bund bzw. Zivildienst ableisten. Das war bei meinem Sohn der Fall (Brite und Deutscher)...


Lililein987
beantwortet von Lililein987 am 26. Juni 2009 04:27
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Ich bin mir jetzt sehr unsicher bei meiner Antwort aber ich meine, dass mein Vater damals in die Türkei musste. Allerdings weiß ich nicht ob er schon die deutsche Staatsbürgerschaft damals hatte, dass er damals MUSSTE lässt mich grübeln. Aber ich denke du verlierst sie dadurch nicht!


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