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Bundeswehr SAZ Probezeit

Frage von Drunkenmonkey Drunkenmonkey

Hallo,

Ich bin seit kurzer Zeit bei der Bundeswehr als Eignungsübender Saz 8. Dort habe ich 4 monate Probezeit und kann täglich kündigen. Nun ich bekomme dort vom ersten Tag an volles Gehalt, dieses muss bei Kündigung auch nicht zurückgezahlt werden. Währe es nicht geschickt für einen der keine 9 monate durchziehen will einfach Eignungsübender wird? Er bekommt anstatt 300 Euro 1800 Euro netto und verlässt die Bundeswehr schon nach 4 Monaten mit dem vielfachen am Wehrsold in der Tasche. In meiner Verpflichtungserklährungsteht wörtlich "Während meiner Eignungsübung kann ich jederzeit meine Entlassung verlangen.....Ich scheide nach ihrem Ablauf aus der Bundeswehr aus, wenn ich nicht in das Dienstverhältniss eines Soldaten auf Zeit übernommen werde."

Also müssen die 9 monate nicht durchgezogen werden?

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Antworten (2)

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von hartycat hartycat

    Wenn du die Eignungsübung beendest wird das Wehrdienstverhältnis umgewandelt, so das du dann den vollen Grundwehrdienst leisten muss.

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    Antwort von saarcoyote saarcoyote

    STOP!!!

    So könnte sich doch jeder um den Grundwehrdienst drücken...?!

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand bei seinem Rückzug als SaZ entlassen wird. Er wird wahrscheinlich auf 9 Monate zurückgesetzt! Früher war es so, dass die SaZ nur GWDL-Sold bekommen haben und nach einer gewissen Zeit ihr SaZ-Gehalt für die ersten Monate nachgezahlt bekamen

    Kommentar von Drunkenmonkey Drunkenmonkey

    So habe ich mir das auch gedacht am Anfang, bis ich auf die Stelle in meiner Verpflichtungserklärung stieß. Daraus werde ich nicht so ganz schlau ich bin mir nicht sicher wie ich das werten soll

    Kommentar von saarcoyote saarcoyotesaarcoyote

    Was steht denn da genau?

    Kommentar von Drunkenmonkey Drunkenmonkey

    Hier mal den ganzen Absatz: Mir ist bekannt, dass ich zunächst zu einer Eignungsübung von vier Monaten einberufen werde. Die Eignungsübung kann mit meiner Zustimmung verlängert werden. Während der Eignungsübung kann ich jederzeit meine Entlassung verlangen. Am Schluss der Eignungsübung kann ich meine Ernennung zum Soldaten auf Zeit ablehnen. Während der Eignungsübung kann ich zum 15. oder Letzten eines Monates entlassen werden. Ich scheide nach ihrem Ablauf aus der Bundeswehr aus, wenn ich nicht in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit übernommen werde.

    Kommentar von saarcoyote saarcoyotesaarcoyote

    OK! Nach meiner Auffassung kannst du wohl tatsächlich aussteigen. Das geht aber auch andersherum. Wenn der Teileinheitsführer (oder Chef oder Kommandeur) denken, dass der Soldat eine falsche berufliche Richtung für dich sind, dann wirst du nicht verlängert, also wohl nach vier Monaten entlassen. Kenne einen Fall, bei dem war das genauso (ist ca. vier Monate her) Ich schaue mal ein wenig in den Gesetzen nach, mal sehen was ich so finde. Ich denke spätestens Montag bekommst du noch einen Kommentar von mir.

    Kommentar von Drunkenmonkey Drunkenmonkey

    Danke für dein Engagement, ich habe heute mit nem Kumpel darüber gesprochen. Er hatte die selbe Situation wie ich, hat nach 3 1/2 Monaten gekündigt und ist in seinen alten Job zurück, die Bundeswehr hat sich nicht wieder gemeldet. Er meinte ich solle die Aga durchziehen, es könnte sonst sein das sich die Bundeswehr noch mal meldet. Mal schauen was das Gesetz sagt :)

    Kommentar von norbertus norbertus

    Du bist restgrundwehrdienstpflichtig, wenn du aussteigst und die Differenz zwischen gedienter Zeit zur Dauer des Wehrpflichtdienstes (momentan neun Monate) mindestens zwei oder mehr Monate beträgt. Ob das KWEA das wirklich durchzieht, steht auf einem anderen Blatt.

    Kommentar von ubootemi ubootemi

    das machen die... habe ich selber erlebt !!

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