4 Antworten

Wenn ein lückenloser Lebenslauf verlangt wird dann mußt Du ihn auch so abgeben.Wenn Du das nicht zustande bringst und aus irgend einem Grund etwas nicht angeben willst,dann wirst Du mit einer Ablehnung rechnen müssen.

heißt das wenn ich 1 jahr lücke im lebenslauf habe werde ich abgelehnt

Nein, das muss nicht unbedingt der Fall sein. Du sollst lediglich angeben, welchen Tätigkeiten du nachgegangen bist. (Schule, Beruf etc.)

Wenn du ein Jahr lang eben nichts gemacht hast, solltest du dort beispielsweise angeben "arbeitssuchend", o.ä.

Du sollst es nachweisen können wenn du etwas getan hast. Solltest du ein Jahr lang nichts gemacht haben kommt das zwar nicht sonderlich gut an, aber soweit ich das bei den Informationstagen richtig verstanden habe ist das kein Ablehnungsgrund.

Genau. Und deshalb lässt du da keine Lücke.