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Bundeswehr-kann ich meinen Angestellten vom Wehrdienst freibekommen ?

gefragt von Otilie2 am 04.11.2009 um 20:06 Uhr

Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb und haben eben einen Azubi übernommen, der im Sept.209 mit der Ausbildung fertig war. Jetzt ist ein Angestellter schwer krank geworden und kommt wahrscheinlich erst Ende 2010 wieder. Und ausgerechnet jetzt muss der übernommene Azubi zur Musterung, bzw. zum Wehrdienst. Kann ich da was machen, damit dieser Wehrdienst vielleicht "verschoben" wird ?


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Cristinchen
beantwortet von Cristinchen am 4. November 2009 20:07
2x
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Ja, aus Betriebstechnischen Gründen.Ging bei meinem Mann auch.


bmwanna24
beantwortet von bmwanna24 am 4. November 2009 20:08
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ja das kannst du. ich glaub jeweils für 1Jahr aus betrieblichen Gründen


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 4. November 2009 20:08
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er kann unter bestimmten Voraussetzungen zunächst vom Wehrdienst zurückgestellt werden. Am besten einfach mal mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzen und die Situation schildern. Wäre für ihn sicher auch angenehmer, wenn er erst nach Abschluß der Ausbildung zur Bundeswehr muß.

Kommentar von Otilie2 am 4. November 2009 20:10

Er ist fertig mit der Ausbildung und mir eine tolle Arbeitskraft - sonst müsste ich jemand neuen einstellen und das kann ich mir finanziell nicht unbedingt leisten.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 4. November 2009 20:26

achso, aber auch da gilt, daß er sich erst einmal zurückstellen lassen kann. Ähm es gibt auch so etwas wie zuschüsse, wenn du für die Dauer seiner Abwesenheit eine Aushilfe einstellen mußt usw. Aber da bin ich kein Fachmann. Ich denke, die vom Kreiswehrersatzamt können dir da auch weiterhelfen.


anonym
beantwortet von Chrischiii am 5. November 2009 10:56
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Na ja Musterung ist ja nicht gleich Einberufung. Zudem könnt ihr Ihn unabkömmlich stellen: http://www.aga-macht-gaga.de/einberufung.html


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