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Bundeswehr-kann ich meinen Angestellten vom Wehrdienst freibekommen ?

Frage von Otilie2 Otilie2

Wir sind ein kleiner Handwerksbetrieb und haben eben einen Azubi übernommen, der im Sept.209 mit der Ausbildung fertig war. Jetzt ist ein Angestellter schwer krank geworden und kommt wahrscheinlich erst Ende 2010 wieder. Und ausgerechnet jetzt muss der übernommene Azubi zur Musterung, bzw. zum Wehrdienst. Kann ich da was machen, damit dieser Wehrdienst vielleicht "verschoben" wird ?

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Antworten (4)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerTroll DerTroll

    er kann unter bestimmten Voraussetzungen zunächst vom Wehrdienst zurückgestellt werden. Am besten einfach mal mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung setzen und die Situation schildern. Wäre für ihn sicher auch angenehmer, wenn er erst nach Abschluß der Ausbildung zur Bundeswehr muß.

    Kommentar von Otilie2 Otilie2Otilie2

    Er ist fertig mit der Ausbildung und mir eine tolle Arbeitskraft - sonst müsste ich jemand neuen einstellen und das kann ich mir finanziell nicht unbedingt leisten.

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    achso, aber auch da gilt, daß er sich erst einmal zurückstellen lassen kann. Ähm es gibt auch so etwas wie zuschüsse, wenn du für die Dauer seiner Abwesenheit eine Aushilfe einstellen mußt usw. Aber da bin ich kein Fachmann. Ich denke, die vom Kreiswehrersatzamt können dir da auch weiterhelfen.

  • 2
    Antwort von Cristinchen Cristinchen

    Ja, aus Betriebstechnischen Gründen.Ging bei meinem Mann auch.

  • 1
    Antwort von Chrischiii Chrischiii

    Na ja Musterung ist ja nicht gleich Einberufung. Zudem könnt ihr Ihn unabkömmlich stellen: http://www.aga-macht-gaga.de/einberufung.html

  • 1
    Antwort von bmwanna24 bmwanna24

    ja das kannst du. ich glaub jeweils für 1Jahr aus betrieblichen Gründen

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