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Bundeswehr ja oder nein ?

Frage von OnkelzFan OnkelzFan

Hallo Leute, Ich bin zwar erst 14 aber mich interessiert zurzeit das Thema Bundeswehr und wollte mal fragen ob ich die Pflicht habe zum Bund zu gehen wen ich der Letzte von 3 Söhnen bin und
einer erst keine Anfrage bekommen hat und der andere nicht gebraucht wurde wegen der Gesundheit werde ich dan hinein gezogen zum Bund oder hab ich die selben rechte zum verweigern und werde ich bei gesundheitlichen Schäden auch ausgemustert ????

Danke für Antworten

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Antworten (12)

  • 0
    Antwort von Chrischiii Chrischiii

    Wenn du tauglich gemustert wirst, wirst du einen Dienst leisten, da halt die Geschwister-Regelung bei eurer Familie nicht anwendbar ist (siehe oben). Du kannst aber jederzeit einen KDV-Antrag stellen, wenn du aus Gewissensgründen (nicht weil du keine Lust hast, oder so) den Dienst an der Waffe verweigerst. http://www.aga-macht-gaga.de/kriegsdienstverweigerung.html

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    Antwort von OnkelzFan OnkelzFan

    @Gille was heisst das ich kann auch ganz normal verweigern und evtl. Zivi machen oder ???

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    Antwort von Gille Gille

    Die Söhne-Regel tritt nur dann ein, wenn die zwei beim Bund waren!

    Kommentar von Mimimimi MimimimiMimimimi

    zivi geht auch.

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    Antwort von Mimimimi Mimimimi

    die regelung war mal, das der dritte sohn befreit ist, wenn die beiden vorigen ihren dienst abgeleistet haben.

    das wäre in deinem fall nicht so.

    verweigern heißt übrigens sich statt der bundeswehr aus moralischen gründen für zivildienst zu entscheiden.

    Kommentar von OnkelzFan OnkelzFan

    Weiss ich in welche richtungen darf man dan arbeiten darf ich selbst entscheiden ???

    Kommentar von Mimimimi MimimimiMimimimi

    neh. als grundwehrdienstleistender kannst du deine wünsche äußern und wenn du geschickt bist, diese mit der jeweiligen stelle vorab abklären.

    muss dir aber nicht bewilligt werden, sondern es kann dir passieren, dass du sonstwo und als irgendwas landest. hängt auch von deinem eignungstest ab, der meist parallel zur musterung gemacht wird.

    als zeitsoldat, also wenn du dich für länger verpflichtest, hast du schon um einiges mehr mitspracherecht, mein ich.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    du darfst Dich wie jeder entscheiden, ob Du das moralisch und mit Deiner einstellung vereinbaren kannst..

    wenn nicht mach zivi

    Kommentar von OnkelzFan OnkelzFan

    Ok Vielen Dank euch allen !!! und auch für die schnellen antworten

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    Antwort von samy07 samy07

    Wenn einer von den andern 2 Brüdern waren dann musste evtl. nicht mehr zum Bund aber das entscheidet wie immer die Bundeswehr. Wenn pech hast musst zur Musterung..... Kannst aber immer noch 1 Jahr Zivi machen dann bist aus dem Schneider und musst nicht zur Bundeswehr.

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    Antwort von Franzy1234 Franzy1234

    ich glaub man MUSS nicht zur Bundeswehr, man kann auch andre wohltätige Sachen machen (muss man aba glaub ich auch nicht)

    Kommentar von suesszahn suesszahnsuesszahn

    öhhhhhhhhhhhhh...

    Kommentar von OnkelzFan OnkelzFan

    Was heißt "MUSS"

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    Antwort von jupiter69 jupiter69

    einerseits. aber denk mal dran der bund ist als solches evtl. sinnlos für dich aber gut für dein soziales verständnis, teamgeist und respect wird hier auch geschult

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    Antwort von suesszahn suesszahn

    ich glaube das ist heute nicht mehr so !!! (bin mir aber nicht mehr ganz sicher)

    als tipp...geh zum bund (wenn du kannst) da stehen dir alle möglichkeiten offen !!! ausbildung...weiterbildung...berufliche zukunft... u.s.w...

    Kommentar von TinoZeros TinoZerosTinoZeros

    auf jedenfall,da hat man auch mit wenig Mitteln die Chance sehr viel rauszuholen

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    Antwort von AllesRogger95 AllesRogger95

    der dritte sohn muss nicht

    Kommentar von OnkelzFan OnkelzFan

    Also der Dritte sohn von drei muss nicht oder also man kann verweigern Danke

    Kommentar von Gille GilleGille

    Aber doch nur, wenn die anderen beim Bund waren!

    Kommentar von Chrischiii ChrischiiiChrischiii

    § 11 WPflG "Befreiung vom Wehrdienst":

    (2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,

    [...]

    deren zwei Geschwister

    a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer, b) Zivildienst von der in § 24 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes bestimmten Dauer, c) Dienst im Zivilschutz oder Katastrophenschutz nach § 13a Abs. 1 Satz 1 dieses Gesetzes oder nach § 14 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, d) Entwicklungsdienst nach § 13b Abs. 1 dieses Gesetzes oder nach § 14a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, e) einen anderen Dienst im Ausland nach § 14b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes, f) ein freiwilliges Jahr entsprechend den Gesetzen zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) von mindestens neun Monaten, g) ein freies Arbeitsverhältnis nach § 15a Abs. 1 des Zivildienstgesetzes oder h) Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit

    geleistet haben

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    Antwort von Praline Praline

    Brauchst nicht. Warte ab! Vielleicht willste doch? Dann mach's!

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    Antwort von xSonnyx xSonnyx

    Also es kommt drauf an ob du ausgemustert wirst d.h wenn du eine krankheit hast zb die meisten brillenträger werden ausgemustert wenn nciht sogar alle musst du halt nicht zur bundeswehr. du kannst auch im krankehaus anstatt ebi der bundeswehr arbeiten-

    Kommentar von Slett SlettSlett

    Es sind recht viele mit Brille bei der Bundeswehr!

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