Bundeswehr Grundausbildung abbrechen, Arbeitslosengeld?

1 Antwort

Wenn Du einen Anspruch auf Alg1 ertworben hast, bekommst Du auch Alg1 ... Du musst Dich aber unverzüglich arbeitslos melden, das heißt unmittelbar dann, wenn Du weißt, dass die Bundeswehrzeit für Dich endet ...

Das ist so nicht ganz richtig!

Verlässt der FS aus eigenem Willen (Kündigung) selbst den Arbeitgeber, wird es vermutlich zu einer Sperre ALG1 kommen.

Der FS sollte vor einer Kündigung unbedingt vorher mit dem Sachbearbeiter der Behörde reden und die Gründe darlegen! Eine andere Chance gibt es nicht!

@alarm67

nicht jede Kündigung führt automtisch zur Sperrzeit ... es kommt auf die Gründe an .....

Anspruch auf Alg1 hab ich definitiv, hab ja jahrelang gearbeitet, nur ist die Bundeswehr aktuell nicht das passende, was ich aber vorher nicht wissen konnte. Wäre ich nicht gegangen, hätte ich mich eh melden müssen, da mein Vertrag ja ausgelaufen ist.