2

Bundeswehr / Feuerwehr?!

Frage von juliankrebs95 juliankrebs95

Hallo. Bin 15 Jahre alt und bin in der Jugendfeuerwehr, interessiere mich auch sehr dafür... Ich möchte ab nächstes Jahr in die aktive Feuerwehr übertreten, möchte aber auf keinen Fall zur Bundeswehr. Habe mal gehört dass man, wenn man in der freiwilligen Feuerwehr ist, nicht zur Bundeswehr muss. Wie ist das? Stimmt das? Kann ich statt zur Bundes- auch zur Feuerwehr gehen?

Vielen Dank im Vorraus.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 3
    Antwort von grisu13 grisu13

    Das geht wenn man sich in der Freiwilligen Feuerwehr verpflichtet. Das heißt das du eine bestimmte Zeit in der Feuerwehr bleiben mußt. Wie das genau mit der Verpflichtung geht und wie lange das sein muß ,kannst du am besten mit deinem Stadt- oder Gemeindebrandmeister besprechen

  • 1
    Antwort von loco11 loco11

    Bei uns waren das damals 12 Jahre wenn ich nicht irre.Das müsste auch noch gehen.Frag doch mal nen Leiter bei deiner Feuerwehr.Der müsste das doch wissen...

    Kommentar von grisu13 grisu13grisu13

    Das ist mitlerweile weit weniger.

  • 1
    Antwort von HROGirl1990 HROGirl1990

    Zur Musterung musst du ja eh hin zur Bundeswehr. Wenn du dann verpflichtet werden solltest kannst du ja eine Wehrdienstverweigerung schreiben und dann musst du Zivildienst ableisten. Den Zivildienst kannst du dann bei der Feuerwehr machen.

    Kommentar von humanmax humanmaxhumanmax

    Nein, für die Musterung muss man zum Kreiswehrersatzamt, die haben mit der Bundeswehr an sich wenig zu tun, außer dass sie halt die Leute mustern.

    Wenn er den Wehrdienst verweigert und Zivi wird, landet er nicht bei der Feuerwehr, sondern er muss sich einen Zivildienststelle suchen bzw. es wird ihm eine gestellt. Der Zivildienst dauert dann 9 Monate (demnächst evtl. noch 6) und kann idR nicht bei der Feuerwehr (schon gar nicht bei der Freiwilligen) absolviert werden.

    Man kann sich allerdings auch im Katastrophenschutz verpflichten (Freiw. Feuerwehr, THW), das geht dann einige Jahr. Ist aber wieder was anderes als Zivildienst,

    Kommentar von HROGirl1990 HROGirl1990HROGirl1990

    Naja wo er da genau nachher zur Musterung muss wird ihm ja mitgeteilt und ist nicht ganz so wichtig. Es gibt aber auch Feuerwehren (die z.B. auch einen Rettungsdienst machen) die anerkannte Beschäftigungsstellen sind. Dies wird dann aber wie du schon schriebst bei der freiwilligen nicht möglich sind.

    Kommentar von humanmax humanmaxhumanmax

    Na, du meintest aber, er müsse "eh hin zur Bundeswehr zwecks musterung". Weil ich aber ein bißchen Haarspalterei machen wollte, hab ich halt darauf hingewiesen, dass das Kreiswehrersatzamt (wo man gemustert wird) mit der BW an sich relativ wenig zu tun hat. ;)

  • 1
    Antwort von TheSpeedFreak TheSpeedFreak

    Ja das geht.

  • 1
    Antwort von maxi34 maxi34

    Sowas habe ich auch mal gehört, bin mir aber nicht mehr ganz sicher! Meine aber auch das Feuerwehr als Ersatz für den Bund herhalten kann!

  • 0
    Antwort von Nuschke Nuschke

    bald ist es eh vorbei mit der Bundeswehr, wenn die ausgesetzt wird, brauchst du gar nichts mehr zu machen und wenn doch, die 6 Monate Zivildienst sind auch nicht schlimm.....

  • 0
    Antwort von abelgrisu abelgrisu

    Hallo Julian, es gibt die Möglichkeit sich bei der Feuerwehr zu verpflichten.

    Schick mir mal ne Mail unter abelgrisu@aol.com dann schicke ich dir links zu dem Thema.Gruß

    Andreas

  • 0
    Antwort von andreas124 andreas124

    Es waren vor der Verkürzung der Wehrpflicht 6 Jahre. Wie es hetzt dammit gehandhabt wird, wird noch entschieden, gehe aber von einer Kürzung aus.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.