1

Bundeswehr - Einberufung in der Probezeit. Kündigung?

Frage von Blueeyes1407 Blueeyes1407

Hallo,

mein Bruder ist in einem Arbeitsverhältnis und befindet sich im Moment noch in der Probezeit. Nun hat er Bescheid bekommen von der Bundeswehr, dass er vom 01.04.2009 an zum Bund soll. Einberufungsbescheid direkt kam noch nicht, wird aber noch verschickt.

Nun hat er Angst, dass ihm der Arbeitgeber kündigt, sobald er davon Wind bekommt. Es gibt ja einen Kündigungsschutz während der Bundeswehrzeit, aber was ist mit der Probezeit? Kann der Chef ihn ohne Grund einfach vor die Tür setzen oder greift schon der Kündigungsschutz trotz Probezeit?

LG Mareike

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 0
    Antwort von juleundchriss juleundchriss

    sobald der einberufungsbescheid in seinem Briefkasten liegt und er das seinem Arbeitgeber mitgeteilt hat ist er unkündbar und das gilt auch während der Probezeit!

  • 0
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Das mit der Probezeit ist immer so ein Ding, weil man während der Probezeit auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Denn ansich muß ihm die Stelle zugesichert werden und er sie nach der Zeit beim Bund antreten können. Am besten setzt er sich jetzt mal mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung und beantragt, die Aussetzung um ein Jahr oder bis sich erst im Oktober einziehen.

  • 0
    Antwort von Blueeyes1407 Blueeyes1407

    Hallo,

    nein, nicht Ausbildung. Normales Arbeitsverhältnis als Geselle.

    LG Mareike

  • 0
    Antwort von deFleescha deFleescha

    Ausbildung oder Beruf? ...

  • 0
    Antwort von groovie groovie

    ausbildungsbescheinigung vorzeigen, dann kann er auch nach der ausbildung zum bund.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.