Bundeswehr Befehlsverweigerung

9 Antworten

---> http://de.wikipedia.org/wiki/Befehlsverweigerung

Gehorsamsverweigerung beinhaltet nicht das einfache Nichtbefolgen eines erhaltenen Befehls, sondern

-sich mit Wort oder Tat gegen diesen Befehl

-ihn auch nach Wiederholung dieses Befehls nicht auszuführen.

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Demgegenüber ist das einfache Nichtbefolgen eines Befehls „Ungehorsam“ nach § 19 Wehrstrafgesetz (WStG).

Gehorsamsverweigerung ist nach deutschem Recht nach § 20 WStG strafbar. Die gemeinschaftliche Gehorsamsverweigerung fällt unter den Tatbestand der Meuterei nach § 27 WStG. Bereits die Verabredung zur Gehorsamsverweigerung (Verabredung zur Unbotmäßigkeit) ist gemäß § 28 WStG strafbar. Erfolgt die Gehorsamsverweigerung / der Ungehorsam aufgrund eines offensichtlich rechtswidrigen Befehls (§ 10 Soldatengesetz (SG)), so ist das Verhalten des Soldaten nicht strafbar (§ 11 (SG)).

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Auch das leichtfertige Nichtbefolgen eines Befehls, aufgrund dessen eine schwere Folge eintritt, reicht für die Strafbarkeit gemäß § 21 WStG aus.

Was dann passiert, weiss ich nicht, ab mal eine Gegenfrage: Warum verpflichtet man sich dort? Nur um die Kohle abzuschöpfen, oder mit Panzern und Fliegern spielen zu dürfen? Wer sich freiwillig verpflichtet, sollte sich über alle Konsequenzen dieser Hierarchie im Klaren sein.

Es gibt Befehle, die du ausführen kannst, aber nicht musst. Dann gibt es noch Befehle, de du nicht einmal ausführen darfst. Und dann gibt es noch etwas, das dein Vorgesetzter für einen Befehl hält, du aber nicht, weil ein Befehl bestimmte Eigenschaften haben muss.

In welchen Fällen ein Befehl verweigert werden kann bzw. muss, ist gesetzlich geregelt.
Ansonsten ist es Befehlsverweigerung. Also erst ausführen und dann kündigen.

was heisst denn einfach aufhoeren? mit der bundeswehr? wenn du den wehrdienst machst verpflichtest du dich fuer die ganze zeit-da gibt es keine testphase oder vorzeitige kuendigung! beim wehrdienst gilt gehorsmkeitspflicht-also befehl-gehorsam ansonsten strafen siehe oben!