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Bundeswehr - Arbeit - evtl Arbeitslosigkeit

Frage von Wandschrank911 Wandschrank911

Hallo zusammen,

ich schildere einfach mal den Fall von mir.

Ich habe meine Musterung mit T2 bereits vor kurzem gehabt. Habe mich desweiteren beworben um fuer 12 Jahre bei der Bundeswehr zu bleiben. Es sollen zuerst eine 3 Monatige "Probezeit" erfolgen, danach kann ich mich immer noch entscheiden ob ich die 12 Jahre antreten moechte oder nur meinen Wehrdienst beenden moechte und danach ausscheiden wuerde. Laut Schreiben im Dezember soll das ganze ab 01.04 losgehen.

Ich habe zurzeit ein Arbeitsverhaeltnis das am 28.02 ablaufen wird. Ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten er solle mich evtl den Monat Maerz ebenfalls noch Arbeiten lassen damit ich meine Miete noch zahlen koenne. Jedoch habe ich heute erfahren das mein Arbeitgeber es nicht machen wird. Gruende sind jetzt nicht relevant. Hollaendische Firma nur so nebenbei.

Ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Wir sind zwar beide im Mietvertrag eingetragen, jedoch zahle nur ich die Miete da meine Freundin sich ein Auto zugelegt hatte und nun die Raten zahlen muss.

MEINE FRAGE:

Gibt es eine Moeglichkeit das die Bundeswehr mir die Mitkosten fuer die Uebergangszeit aufkommt. Und wie sieht es aus in den 3 Monaten, die ich als Probe mache und deswegen auch dementsprechend wenig verdiene, das die Bundeswehr auch hierfuer die Miete uebernimmt.

vielen Dank im voraus.

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Die Frage ist , hast du selbst gekündigt oder wurdest du zum 28.2. gekündigt ? Laß dich kündigen und du beziehst für den Monat März Arbeitslosengeld .Bei eigener Kündigung gibt es eine 3 monatige Karenzzeit . Ansonsten bleibt dir nur die Möglichkeit eines Bankkredites. Die Bundeswehr wird garantiert nicht für die Märzmiete aufkommen.

    Kommentar von Wandschrank911 Wandschrank911Wandschrank911

    mein Arbeitsvertrag laeuft einfach aus.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    -beantrage rechtzeitig das Arbeitslosengeld.

  • 1
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie haben einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag der am 28.02.2010 ausläuft.

    Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit. Normalerweise müssen Sie dieses 3 Monate vor dem Ablauf des Arbeitsverhältnisses tun.

    Im schlimmsten Fall droht Ihnen eine Sperre von 1 Woche weil Sie sich zu spät bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Reden Sie mit der Agentur für Arbeit, vielleicht kommt es gar nicht zu dieser Sperre.

    Verdienen Sie bei der Bundeswehr so wenig in der Probezeit? Schildern Sie der agentur für Arbeit Ihre weiteren Pläne bei der Bundeswehr und fragen Sie dort nach einer Lösung für Ihre Probleme.

    Die Sperrfrist von 12 Wochen verhängt die agentur für Arbeit bei einer Eigenkündigung ohne dass man einen neuen Arbeitsplatz hat, oder wenn man sich vertragswidrig verhalten hat und so zu seiner Kündigung beigetragen hat. Dies íst bei Ihnen jedoch nicht der Fall.

    Peter Kleinsorge

  • 1
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    In der Übergangszeit kannst du dich arbeitslos melden. Die Bundeswehr ist für deine persönlichen Verhältnisse nicht zuständig. Wenn es nicht reicht, könnt ihr evtl. Mietbeihilfe beantragen.

  • 1
    Antwort von djlumo djlumo

    für die übergangszeit bekommst du arbeitslosengeld! Sobald dein Arbeitsverhältnis endet!

  • 0
    Antwort von dasOberhemd dasOberhemd

    Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vor Ablauf Deines Arbeitsverhältnisses beantragen!

  • 0
    Antwort von Wandschrank911 Wandschrank911

    Danke fuer die Schnellen Antworten.

    Wisst ihr auch wieviel Arbeitslosengeld fuer mich bleiben bei einem jetzigen Bruttolohn von knapp 2000 Euro?

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Ohne Kinder normal 60 Prozent

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    -aber vom Nettoverdienst

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