Hi Community,
ein Kumpel von mir geht ab den 1. April in die AGA (Allgemeine Grundausbildung) im FWD (Freiwilligen Wehrdienst) für 23 Monate. Er hat mir gesagt, dass der Bund die Mietkosten übernimmt solange man über 1 Jahr in seiner Wohnung wohnt, natürlich mit Nachweis (Mietvertrag) ... stimmt das? Weiterhin sagte er mir, dass man ca. alle 3-4 Monate eine Solderhöhung bekommt ... das konnte ich auch auf der Seite der Bundeswehr nachsehen, dort gibt es eine Tabelle - weiß aber nicht, ob das aktuell ist. Das mit den Mietkosten klingt sehr plausibel, denn wie soll man denn mit 777 Euro (Anfangssold, Monat 1-3) seine Miete zahlen und davon leben - dennoch bin ich mir nicht so sicher, deshalb dachte ich, ich frag mal die Community. Wenn das alles so stimmt, dann wäre das ebenfalls ein attraktives Angebot für mich ^^
Hoffe auf nette Antworten :-)
Gruß jeffmunce
Naja, unter der Woche würde ich in der Kaserne sein, aber am WE würde ich schon gerne Zuhause sein, man hat ja noch Freunde und Familie.
Hier der Gesetzestext:
§ 7a Mietbeihilfe
(1) Wehrpflichtige, die allein stehend und Mieter von Wohnraum sind, erhalten Mietbeihilfe nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. Alleinstehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben. Keine Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 verfügen.
(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt
Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 298,50 Euro, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;
Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 209 Euro, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.
Überschreitet in den Fällen der Nummer 1 die Miete den Höchstbetrag und beträgt die Bemessungsgrundlage mehr als 663,50 Euro, erhöht sich die Mietbeihilfe bis zu 45 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch auf 613,50 Euro monatlich. Als Miete gelten das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums und die sonstigen Aufwendungen, soweit sie zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses unabweisbar notwendig sind.
(3) Wird der Wohnraum von anderen als den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen mitbenutzt, ist für die Gewährung der Mietbeihilfe der Anteil der erstattungsfähigen Aufwendungen zu Grunde zu legen, der nach der Gesamtzahl der Wohnraumbenutzer auf den Wehrpflichtigen entfällt.
(4) Soweit Wohngeld nach § 20 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes weitergewährt wird, wird es auf die Mietbeihilfe angerechnet. ...
WoW, das nenn ich mal ne richtige Antwort :)
Demnach würde meine Miete komplett gezahlt werden, da ich bereits schon 2 Jahre in der Wohnung alleine lebe und meine Miete auf 275 Euro kommt. Also bekomme ich Miete + steuerfreies Sold, oder?
Greetz jeffmunce