Ich lebe als Deutscher in der Schweiz, ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben. 1x im Jahr fliege ich zu meiner Familie, kann die Bundespolizei den Bundestrojaner auf meinen Laptop installieren und auf meine Daten zugreifen, obwohl ich im Ausland lebe? Oder wäre dies verboten, sobald ich wieder in der Schweiz bin?
Antworten (3)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
DerTrollDerTroll
es sind sowieso zwei unterschiedliche Dinge, ob etwas erlaubt ist oder machbar ist. Und wenn es technisch mahbar ist, den Bundestrojaner über das Internet auf einen Rechner aufzuspielen, spielt der Standort dabei keine Rolle.
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0Antwort von
donformaggiodonformaggio
nach aktuellem stand ist der trojaner auch mit in deutschland rechtswidrigen funktionen ausgestattet..
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Diese Frage
Nein. Die Frage ist ja eben nicht ob es machbar ist, sondern ob es erlaubt ist, auf Festplatten anderer Staatsbürger zuzugreifen oder auf Geräte die im Ausland sind.
die Frage war "kann die Bundespolizei...Oder wäre dies verboten" Und daß sie es kann, ist unabhängig davon, ob sie es darf. Im übrigen bin ich der Meinung, daß der Bundestrojaner weder in Deutschland noch im Ausland zulässig ist. Zumindest nicht in der Form, wie er verwendet wird. Aber das ist für Geheimdienste alle Nationen kein wirklicher Hinderungsgrund.