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Bundestagswahl: Wahlsystem? Überhangmandate?

Frage von orangino orangino

Bei Bundestagswahlen bittet die FDP oft um die Zweitstimme, die Erststimme für die CDU (in der Absicht nach der Wahl eine Koalition einzugehen). So weit so gut. Wenn jetzt aber z.B. 40% der Wähler diesem Aufruf folgen würden, käme die FDP auf 40% der Zeitstimmen, ihr ständen demnach 40% der Sitze im Bundestag zu. Die CDU hätte dann 40% der Erststimmen erhalten und O% der Zweitstimmen. Hätte aber 40% der Direktmandate gewonnen (vorrausgesetzt die CDU Kandidaten gewinnen ihre Wahlkreise) die ja auch auf jeden Fall in den Bundestag einziehen. Die Zweitstimme sollte jedoch entscheiden, wieviele Sitze der jeweiligen Partei im Bundestag zustehen, also in diesem Fall für die CDU 0%. Hätte die CDU dann 40% Überhangsmandate? (bei 299 Wahlkreisen =299 Direktkmadate wären das ca. 120 direkt gewählte CDU Politiker). Natürlich ist dieses Beispiel ziemlich unwahrscheinlich, doch theoretisch möglich (soweit meine Folgerungen richtig sind). Ist so ein Wahlsystem überhaupt rechtens, in dem solch extreme Verzerrungen auftreten können?

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von verbrannter verbrannter

    es ist umstritten und wird warscheinlich in den nächsten jahren geändert, aber es ist rechtns

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