Hallo zusammen,
ich habe Briefwahl beantragt, weil ich über das Wochenende nicht vor Ort bin. Dummerweise habe ich es versäumt, die Unterlagen rechtzeitig auszufüllen und abzuschicken.
Bin ich bereits Nichtwähler oder habe ich evtl. noch die Möglichkeit in einem fremden Wahllokal anhand den Briefunterlagen meine Stimme(n) abzugeben?
Dank und Gruß
Oliverus

Jein! Du kannst mit Wahlschein (ist bei den Unterlagen dabei) in jedem beliebigen Lokal deines Wahlkreises wählen

Ich war vor 4 Jahren selber Prüfer in einem Wahllokal. Demzufolge muß ich Dir sagen, dass das leider nicht geht, da jedes Lokal nur die Listen der in Kreis wohnenden Bürger hat.
Angulimala am 24. September 2009 20:19 Leute erzählt doch keinen Stuss. Eintragung im Wählerverzeichnis ist hier irrelevant.

Da die Erststimme für Deinen Wahlbezirk gilt, ist es schwer, diese woanders auszuwerten.
Dadurch verzögert sich das Ergebnis noch mehr.
Wende Dich doch mal an Deine Stadt. Vielleicht geht da noch was.

Ja. Wenn Du einen Wahlschein (weißes Blatt) hast, kannst Du in ganz Deutschland wählen gehen.
Du hast doch aber noch "ewig" Zeit, Deine Unterlagen abzuschicken - es ist doch erst Donnerstag.
Angulimala am 24. September 2009 20:13 Zu Teil 1: Falsch!!!!!!
DerSteppenwolf am 24. September 2009 20:13 dem möchte ich wiedersprechen
butz1510 am 24. September 2009 20:16 Ich korrigiere: in einem beliebigen Wahllokal Deines Wahlbezirks.
Deutschlandweit wäre auch zu schön gewesen ;-)
Angulimala am 24. September 2009 20:17 Nicht ganz: in jedem beliebigen Wahlbezirk deines Wahlkreises ^^
butz1510 am 24. September 2009 20:21 Richtig, es muss Wahlkreis heißen! Jetzt bin ich dann komplett wirr und geh' besser auf die Couch! :-P