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Bundestagswahl 2009 - Geht Ihr wählen?

gefragt von MarbenMarben am 12.05.2009 um 13:24 Uhr

Ich hab mich noch nicht entschieden aber die tendenz geht das erste mal dazu das ich wohl nicht wählen gehe.

Geht Ihr wählen?


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Draschomat
beantwortet von Draschomat am 12. Mai 2009 13:26
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Wer nicht wählen geht, braucht nicht jammern über:

  • die ach so schlechten Zukunftsaussichten

  • die blöden Politiker, die angeblich nix zustande bringen

  • die eigene schlechte Lage

etc....

Kommentar von Simple_avatar4smallLockenzaehler am 12. Mai 2009 19:57

d.h. mit der Stimmenabgabe erhalte ich das Recht zu jammern?

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 13. Mai 2009 11:13

Man hat sich wenigstens an der Politik beteiligt und kann seinen Unmut äußern, wenn trotz der Teilnahme nur Mist rauskommt. ^^

Kommentar von D2cbc6b07f4495d88f63cd97cfa9e599smallcoeleste am 18. September 2009 20:25

stimmt. aber mit einem schritt beginnt der marathonlauf. ich hoffe,es sind nur noch 1000 meter.


anonym
beantwortet von Teletaps am 12. Mai 2009 13:26
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Wer nicht wählt, kann auch nicht mitreden und darf sich hinterher auch nicht beschweren. Warum willst Du denn auf das bisschen Mitbestimmung durch den Wahlgang auch noch verzichten? Du wählst damit die Mehrheitsparteien mit.

Kommentar von Harmonie am 12. Mai 2009 13:30

Aber nur Reden, bringt halt nicks !

Kommentar von Teletaps am 12. Mai 2009 13:40

Beim Wählen redet man nicht, man vergibt Stimmen. Weißt Du denn, wovon Du schreibst?

Für mehr Einfluss musst Du Dich einer Partei oder Bürgerbewegung anschließen oder eine solche gründen. Außerdem kannst Du an Volksbefragungen teilnehmen oder politische Diskussionsveranstaltungen (z.B. von den Ortsvereinen der Parteien) besuchen und Dich dort zu Wort melden.

Bombenlegen gehört allerdings nicht zu den erwünschten politischen Äußerungen^^


Shaggnar
beantwortet von Shaggnar am 12. Mai 2009 13:26
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Ja, damit kann man vielleicht das größere Übel abwelgen!


anonym
beantwortet von Kuschelkuh am 12. Mai 2009 13:27
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Ich will ja gern, aber ich weiß einfach nicht, wen/welche Partei. Die Großen will ich nicht wählen, aber bei einer kleinen Partei, die es sowieso nicht in den Bundestag schafft, ist die Stimme verschenkt...

Hilfe!

Kommentar von D2cbc6b07f4495d88f63cd97cfa9e599smallcoeleste am 18. September 2009 20:28

eben nicht. wenn es viele tun,bewirkt es was. wenn keiner anfängt,wirds nix. lehrt uns das leben...


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 12. Mai 2009 13:31
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Wenn man keine Partei findet, der man sein Stimme geben will, mus man trotzdem gehen. Man macht den Wahlzettel ungültig. Das erhöht die Wahlbeteiligung und die Unzufriedenheit wird deutlich.



anonym
beantwortet von swen8805 am 12. Mai 2009 13:25
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LOGISCH WER NICHT WÄHLT IST DUMM.......

Kommentar von user26 am 12. Mai 2009 13:26

Juchu, ich bin dumm!

Aber ich benutze Interpunktionszeichen...seltsam, nicht wahr?

Kommentar von 50ab8fe28de29a386f4ddeb09679a0e7smallExotime am 12. Mai 2009 13:26

Dumm is weil ich nicht gehe es gibt keine Partei die mich anspricht..alles nur machtgeil

Kommentar von Harmonie am 12. Mai 2009 13:29

Ich möchte der Dümmste sein !


switchy66
beantwortet von switchy66 am 12. Mai 2009 13:25
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Ja, sonst bekommen andere Chaoten meine Stimme


thomysenf
beantwortet von thomysenf am 12. Mai 2009 13:26
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Na klar muss man doch


anonym
beantwortet von Gezill am 12. Mai 2009 13:26
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klar. und wenn du schon nicht wählen willst (aber sich bestimmt hinterher beschweren), geh wenigstens hin und geb ne ungültige stimme ab.


Smash
beantwortet von Smash am 12. Mai 2009 13:27
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Nicht wählen, dafür an allem meckern. Das ist die richtige Einstellung!

Jeder nur etwas denkende Bürger geht natürlich wählen, und wenn die Zeit nicht reicht macht man Briefwahl.

Kommentar von Wurzel50 am 12. Mai 2009 13:47

dh

Kommentar von D2cbc6b07f4495d88f63cd97cfa9e599smallcoeleste am 18. September 2009 20:30

dto


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 12. Mai 2009 13:28
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Aber natürlich.....


teuto47
beantwortet von teuto47 am 12. Mai 2009 13:28
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Das ist Bürgerpflicht.

Kommentar von 92f64748267718cdaf5fd586337a17d2smalln811e am 7. Juli 2009 12:26

dein ich muss nicht wählen wenn ich nicht will. aber das wäre natürlich dumm von mir


anonym
beantwortet von lenica am 12. Mai 2009 13:32
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Ich bin auch der Ansicht, dass jeder dieses Privileg in Anspruch nehmen sollte. Nur wer wählt, hat das Recht, sich über die Regierungsparteien zu äußern. Leider ist die Wahlverdrossenheit mittlerweile groß. Was meinst du, wie hoch die Wahlbeteiligung bei den radikalen Parteien ist? Ich denke fast hundert Prozent. Nur durch die Nichtwähler der anderen Parteien können sie dadurch die 5%-Hürde nehmen.


anonym
beantwortet von Wurzel50 am 12. Mai 2009 13:44
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JA ich gehe auf jeden Fall wählen


Exotime
beantwortet von Exotime am 12. Mai 2009 13:25
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ja ich gehe in dei Kneipenbox und trink mir alle Politiker schön^^



Hycrion
beantwortet von Hycrion am 12. Mai 2009 15:20
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Ja und zwar die Parteien, die immer unter "Andere" am Ende der Hochrechnungen vorgetragen werden. Denn man schadet einem Politiker nie mehr, als wenn man ihn abwählt. Nicht wählen belohnt ihn. natürlich kann er noch über die Liste rein. Aber da muss er schön zittern.


Raller
beantwortet von Raller am 12. Mai 2009 20:37
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Wahrscheinlich diesmal nicht!


n811e
beantwortet von n811e am 7. Juli 2009 12:22
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die stimmen an kleinen parteien sind nicht verschenkt!
.
Du warst wählen aber nicht die große Partei also, bekommen diese weniger. die prozente werden ja von den Wählenden genommen also fällt deine stimme komplett raus wenn du nicht wählst.
.

vereinfacht: wenn es 10 leute gibt und 4 wählen die CDU und 6 leute jeweils eine andere dann hat die cdu 40% und muss sich noch mit jemanden zusammentun um absolute Mehrheit zu haben. wenn 1 die CDU wählt und 9 garnicht, dann liegt die Wahlbeteiligung zwar bei 10% aber die CDU gewinnt mit 100% der stimmen !


sachsen
beantwortet von sachsen am 14. September 2009 16:12
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Natürlich muss man wählen gehen.


coeleste
beantwortet von coeleste am 18. September 2009 20:23
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sollte man/frau. sonst gehts soweiter wie bisher.


vostue
beantwortet von vostue am 25. September 2009 19:29
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Bundestagswahl 2009 unsere Unterscheidungsfähigkeit ist gefordert !

Legal ???
Straftat !? Widerstand !!!

Tue Deine Pflicht :

jeder Einwohner Deutschlands hat durch das Potsdamer Abkommen die Pflicht zum Widerstand bis nach Artikel 25 GG die Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt ist ! Jeder Einwohner Deutschlands, der das nicht tut, verdient sich nicht den Schutz des Völkerrechts.

Artikel 25 GG lautet : die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Schenke der Welt den Frieden :

Voraussetzung für eine Verfassung und damit Rechtsstaatlichkeit ist ein Friedensvertrag - da die regierenden kein Interesse daran haben, müssen wir das selbst tun, - wer sollte uns das verbieten !?

rette damit deine Existenz :

Sämtliche Rechtswege sind wegen Stillstand der Rechtspflege innerhalb der BRD nutzlos und außerhalb der BRD verschlossen, weil Deutschland durch das Potsdamer Abkommen außerhalb des Völkerrechts steht !

Denn :

laut Artikel 38 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Hier wird deutlich das weder Parteien noch sonstige Organisationen gewählt werden dürfen, sondern nur Menschen des Volkes in direkter Wahl.

Und :

laut Artikel 20 GG, 4 gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (Rechtsstaatlichkeit) zu beseitigen haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

sind die BRD Gesetze die richtigen !!!??? Ein Friedensvertrag für Deutschland

Ein Friedensvertrag für Deutschland ? Haben wir gehen nicht bereits ? Ist es wirklich nötig ? Sind das nicht alte Kamellen ? Schließlich sind jedoch in der EU ? Diese Worte hören wir immer wieder – von wem ? Von Bürgern Deutschlands !!!

Haben Sie überhaupt gewusst, dass Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag hat ? Haben sie das im Geschichtsunterricht, im Fernsehen, im Radio, in der Zeitung je mitgeteilt bekommen ? Fragen Sie sich nun, wieso ihnen das verschwiegen wurde ? Es gibt ja sogar Politiker, die behaupten, die BRD wäre ein souveräner Staat !

Die nächste dringende Frage drängt sich auf : „Ja, sind wir es nicht ?“

Keinen Friedensvertrag = keine Souveränität = keine Verfassung !

Was löst ein fehlender Friedensvertrag aus und warum ist die Justiz so völlig außer Kontrolle geraten und immer mehr Menschen fragen sich : Warum tut die Politik genau das Gegenteil von dem was des Volkes Wille ist !

Es gibt eine goldene Regel was einen Staat betrifft :

Nur ein einwandfreies Recht(s)system garantiert Wohlstand und Arbeit für alle, ohne Wachstums – und Verschuldungszwang.

Die Arbeitslosigkeit ist seit vielen Jahren hoch (auch wenn zur Zeit behauptet wird, dass die Zahlen sinken, darf man bei dieser sowieso gefälschten Statistik nicht vergessen, dass wir jährlich eine Auswanderungsquote von 200.000 Personen haben – also innerhalb von fünf Jahren verliert Deutschland eine Million Einwohner). Der Wohlstand wächst nur in der Oberschicht, die stabilisierende Mittelschicht löst sich dabei auf. Willkürurteile sind die Ursachen des Versagens des Recht(s)systems. Von dort ist es nur ein kleiner Schritt die Zusammenhänge zu erfassen.

Der abenteuerliche Wegweiser durch den Dschungel der BRD ist : - dass oft Menschenrechte ein Fremdwort ist; - in dem Willkür und Korruption verdeckt auftreten; - in dem wirtschaftlicher Niedergang geschieht; - in dem nicht nur die Gesetze mit Füßen getreten werden, sondern auch das ganze Volk; - in dem die Politiker untätig bleiben und schweigen, wenn klare Beweise auf den Tisch gelegt werden, z.B. bei Straftaten von Richtern und Staatsanwälten;

Das vorhergehende zeigt : die BRD ist alles andere als ein souveräner Staat, auch wenn es uns die Politiker und die Medien weismachen wollen. Im Gegenteil : es gilt nach wie vor das Besatzungsrecht, wegen des fehlenden Friedensvertrags und der fehlenden Verfassung, die uns bis heute vorenthalten werden.

Die Bewährung, die die Alliierten uns durch das Potsdamer Abkommen nach dem Krieg auferlegten, ist scheinbar vorbei. Die Verpflichtung, einen Staat mit demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnissen aufzubauen, um das Besatzungskonstrukt BRD abzulösen, ist bis heute nicht erfüllt worden.

Deshalb haben die Alliierten alle Gesetze, die die Strafverfolgung ermöglichen, aufgehoben. Es drohen Enteignung, noch mehr Willkür und bei fortschreiten dieser Situation noch mehr Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Niedergang

i+2


vostue
beantwortet von vostue am 25. September 2009 19:33
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20.04.2009: Der Thüringer Richterbund mahnt notwendige Reformen in der Justiz an.

Die Bundesrepublik habe noch immer eine Justizstruktur, die Richter und Staatsanwälte dem Justizministerium unterstellt. “Wäre Deutschland ein Beitrittskandidat für die Europäische Union, würde diese Abhängigkeit der Justiz von der Regierung ein Beitrittshindernis darstellen, sagte die Vorsitzende des Thüringer Richterbundes, Kerstin Böttcher-Grewe.

weiter unter [Ostthüringer Zeitung – OTZ.de] und

http://www.thueringer-richterbund.de/21.html

Besatzungsrecht gilt – die Geschichte der Überleitungsverträge spricht ihre eigene Sprache: Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen.

Damit hat man dem gesamten BRD-Justizwesen (Art. 92 -104 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2). 1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die “öffentlich-rechtlichen” Regelungen.

Es ist eine Offenkundigkeit, daß die entscheidenden BRD-Gesetze in Deutschland, wie Grundgesetz, GVG, StPO und ZPO keine gültigen Staatsgesetze sind und auch über keinen Geltungsbereich mehr verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, daß die Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind und auch über keinen Geltungsbereich mehr verfügen (Aufhebung von § 15 [Die Gerichte sind Staatsgerichte] des BRD-GVG). Es ist eine Offenkundigkeit, daß die Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter mehr sind (Aufhebung von Art. 101 [Gesetzlicher Richter] des Grundgesetzes), sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten u.a. ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können.

Die kritiklose Staats- oder besser Obrigkeitshörigkeit (BRD ist ja kein Staat), die fehlende Ethik und die Mißachtung von Logik und Vernunft sind bis heute für die deutsche Justiz charakteristisch. Die mangelhafte Achtung des Rechts und die fehlende intellektuelle Redlichkeit ist nur durch die Wurzeln im “Führerstaat” zu erklären. Henryk Broders Charakterisierung der Justizangehörigen als “Freislers Erben” ist leider heute weitgehend berechtigt.

2+3


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