Die [...] Fünf-Prozent-Hürde kann [...] durch die Grundmandatsklausel überwunden werden: Falls eine Partei mindestens drei Direktmandate erringt, zieht sie mit einer ihrem prozentualen bundesweiten Stimmenanteil entsprechenden Anzahl von Abgeordneten in den Bundestag ein.
Eine Partei, die über die Grundmandateklausel einzieht und weniger als 5 % der Sitze erhält, gilt im Bundestag nicht als Fraktion, sondern nur als „Gruppe“, was eingeschränkte Geschäftsordnungsrechte nach sich zieht. So ist zum Beispiel die Möglichkeit eingeschränkt, Anfragen an die Regierung zu stellen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sperrklausel#Deutschland
Also lautet die Antwort "Sie zieht mit ihren gesamten 3,2% in den Bundestag ein, aber sie sind keine Fraktion sondern eine Gruppe."
erster Teil falsch
zweiter Teil richtig