1

Bundessozialamt - Invalidität Einstufungsuntersuchung

Frage von walter4332 walter4332

Servus! Ich muß nach einem Arbeits-wege-unfall mit mehreren Wirbelverletzungen zur Untersuchung am Sozialamt in Linz! Wie die meisten Menschen habe auch ich schon früher Unfälle gehabt . In meinem Fall mit einer 10%Invalidität am Mittelfuß re. aus dem Jahr 1997 und eine Contusio Capitis aus dem Jahr 1988! Wie wird da bei der Invaliditätsuntersuchung vorgegangen und muß ich da alle Befunde mitnehmen oder ziehen die da alles automatisch selbst zusammen? Wie hoch wird da die Invalidität ausfallen wenn man 3mal Bandscheibenvorfall usw. hat? Danke für die Antworten!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Maultier Maultier

    Wie die Untersuchung genau verlaufen wird, kann ich nicht sagen. Fakt ist aber, sofern Du alle medizinischen Unterlagen mitbringst, wird der Bescheid nach der Untersuchung schneller erstellt werden können, als wenn der Arzt die Unterlagen erst anfordert.
    Ich kenne solche offiziellen Untersuchungen nur vom MDK (2 mal) und der Rentenversicherung (waren versch.Anlässe, Ablauf jedoch sehr ähnlich), da wurde im Vorfeld gesagt, ich solle alle Unterlagen mitbringen und letztlich hatte der Gutachter schon alles vorliegen. Könntest Du ggf. durch vorherigen Anruf klären.
    Der Ablauf: Gespräch mit Schilderung der Probleme, Verletzungen u.ä. dann allgemeine Untersuchung und dann spezielle Untersuchungen zum "zu Begutachtenden Problem". Anschließend hat der jeweilige Gutachter das Ergebniss kurz im Gespräch zusammengefasst und Stellung bezogen. Dann kam nach einiger Zeit das schriftliche Gutachten.
    Hierbei ist meiner Meinung nach extem Wichtig, das Du angibst, eine Kopie des Gutachtens haben zu wollen!!! Sofern Du selbst keine Kopie bekommen darfst, gib Deinen Hausarzt an, damit er eine bekommt und Du lässt es dann dort kopieren.
    Sofern Du mit dem Ergebniss der Begutachtung nicht einverstanden bist, lege umgehend (mögl. gemeinsam mit Deinem Arzt) einen Wiederspruch ein. Gute Hilfestellung gibt dazu auch der VDK.
    Achtung, sofern die nur nach Aktenlage entscheiden, also ohne Dich selbst gesehen zu haben, und Du bist mit dem Ergebniss nicht einverstanden, auch sofort Wiederspruch einlegen und auf pers. Untersuchung bestehen! Alles Gute, LG Muli

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.