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Bundespräsident Rechte

Frage von Myrodromiden Myrodromiden

Ist der Bundespräsident das Oberhaupt im Deutschen Staat ???

Und wer erlässt jetzt eigentlich genau die Gesetze???

Also wird da im bundestag abgestimmt und dann gillt das und da hat weder Kanzler noch Präsident was zu sagen???

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von abibremer abibremer

    "erlassen" ist nicht so das richtige wort: erlasse machten absolutistische monarchen. die gesetze in deutschland werden im bundestag beraten und beschlosssen. sofern der bundesRAT nicht einbezogen werden muß, werden die gesetze üblicherweise mit der veröffentlichung im bundesanzeiger wirksam.

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    Antwort von mehrDemokratie mehrDemokratie

    Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen. Er prüft und unterzeichnet Gesetze. Er kann einen Kandidaten zur Wahl des Bundeskanzlers vorschlagen. Er ernennt und entläßt Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers.

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    Antwort von LegendNumb LegendNumb

    Ja, er ist Staatsoberhaupt und prüft alle Bundesgesetze. Diese kann er bei verfassungsrechtlichen Fehlern mit einem Veto nicht zulassen.

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    Antwort von Klara456 Klara456

    Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt.

    Er unterschreibt die Gesetze.

    Die Gesetze werden vom Bundestag ausgearbeitet und verabschiedet. Der Bundespräsident unterschreibt sie nur und hat ein formelles Prüfungsrecht (über das materielle Prüfungsrecht kann man sich streiten). Details findest du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident%28Deutschland%29#MateriellePr.C3.BCfungskompetenz

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    Antwort von pillpall pillpall

    der bundespräsident hat repräsentative aufgaben.. er vereidigt und entlässt z.B. den bundeskanzler,..

    die gesetze werden vom bundestag erlassen. Evtl. wird die Zustimmung des Bundesrates benötigt.

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    Antwort von Felisto Felisto

    Ja, ist er.

    Gesetze können von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat initiiert werden. Der größte Teil kommt von der Bundesregierung (~ 57%), ein mittlerer Teil von dem Bundestag (~ 34%) und wenige vom Bundesrat (~ 9%).

    Die Gesetzesentwürfe werden im Bundestag in gewöhnlich drei Beratungen behandelt (Lesungen). Am Ende wird dann abgestimmt. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Er hat aber kein Vetorecht oder sonstige besonderen Befugnisse was die Gesetzgebung angeht.

    Der Bundespräsident fertigt die Gesetze aus und verkündet sie. Die Ausfertigung heißt nur, dass er überprüft, ob Wortlaut von Gesetzesbeschluss und Gesetzesurkunde übereinstimmen. Außerdem prüft er, ob das Gesetz verfassungsgemäß (formelle Prüfungskompetenz) zustande gekommen ist. Stellt er einen Verfassungsverstoß auf dieser formellen Seite fest, dann kann er die Ausfertigung verweigern. Ob er auch den Inhalt des Gesetzes prüfen darf (materielle Prüfungskompetenz), ist umstritten. Bei offenkundigen Verstößen gegen die Verfassung soll ihm dieses Recht nach überzeugender Meinung zustehen.

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    Antwort von user1192 user1192

    Oh, les dir das nochmal bei Wikipedia durch!

    Kommentar von abibremer abibremerabibremer

    der imperativ von lesen heißt "lies"!!!!!

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