Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus den Angehörigen des Bundestages (50%) und von den Landesparlamenten gewählten Vertretern.
Die 16 Landtage (auch Bürgerschaft oder Abgeordnetenhaus genannt) wählen also insgesamt 621 Mitglieder der Bundesversammlung. Das tun die Abgeordneten der Landtage meist im Sinne der Parteien, der die Abgeordneten der Landtage angehören. Die Landtagsabgeordneten können wählen wen sie wollen, sofern die Person das passive Wahlrecht in Deutschland hat. Auf diese Weise gelangen auch Nichtpolitiker in die Bundesversammlung.
Du könntest d9ch z. B. bei der nächsten Wahl zum Bundespräsidenten (voraussichtlich 2015), bei einer dir nahestehenden Partei, die in deinem Landtag vertreten ist melden und dich zur Wahl stellen. Sollten die Landtagsabgeordneten dich wählen, darfst du den neuen Bundespräsidenten mitwählen.
Ich hoffe, dass wir die Bundesversammlung 2015 nicht mehr brauchen, da der Bundespräsident dann vom Volk gewählt wird. Aber der status quo ist absolut korrekt wiedergegeben.