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Bundespräsident - Bild anklagen?

Frage von lolpol lolpol

Könnte der Bundespräsident nicht eigentlich die Bild, oder so ziemlich alle anderen Zeitungen anklagen? Denn im §90 des StGB(http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html) steht ja, dass die Verunglimpfung des Bundespräsidenten verboten ist.

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Antworten (12)

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    Antwort von Crack Crack

    Wenn es sich um Verunglimpfung handelt dann ja.

    Sind es aber nachweisbare Handlungen und Fakten wie aktuell, dann handelt es sich nicht darum. Wogegen sollte er dann also klagen können?

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    Antwort von sonne64 sonne64

    es gibt eine meinungsfreiheit und einige dachen stimmen doch über ihn

    Kommentar von lolpol lolpollolpol

    aber die zeitungen machen ihn runter, und das versteht man unter verunglimpfung

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    Antwort von Realito Realito

    Das wird er niemals wagen, wenn er nichts gegen sie in der Hand hat. Er ist selber Jurist und weiss genau wie weit er gehen kann..

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    Antwort von Kurushiyama Kurushiyama

    Er könnte es verfolgen lassen - wenn er wollte. Aber er müsste mit jedem einen Krieg vom Zaun brechen. Und was hätte er davon?

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    Antwort von meyerbo meyerbo

    Besser wäre es, die Leute würden einfach keine Bild mehr kaufen.

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    Antwort von wollyuno wollyuno

    der soll sich erst mal selbst an die nase fassen und alles offen legen was er verbockt hat.dann entschuldigen und zurücktreten,für so ein amt wird ein einwandfreier lebenswandel gefordert und keine ständigen ausreden

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Als Bundespräsident nicht, als Privatperson, ja.

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    Antwort von HowardFrazetta HowardFrazetta

    nja das kann man ja auch auslegen wie man will, eigentlich sagen sie ja auch nur tatsachen, er hat sich ja echt beim bild chef gemeldet

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    Antwort von Planchet Planchet

    Die wahrheit ist niemals verunglimpfung. Und der herr Wulff hat nunmal eine Menge Dreck am Stecken!!

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    Antwort von Pirkko Pirkko

    Verunglimpfung ist was anderes als das Aufdecken unkoscherer Handlungen.

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    Antwort von antongandon antongandon

    Man könnte dies durchaus denken, aber hinsichtlich der Satire gibt es hier ausnahmen. Das Gleiche gilt auch für unsere Nationalhymne und die Flagge.

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    Antwort von norbi22 norbi22

    ja, aber im Grundgesetz wird die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit garantiert!

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