Könnte der Bundespräsident nicht eigentlich die Bild, oder so ziemlich alle anderen Zeitungen anklagen? Denn im §90 des StGB(http://dejure.org/gesetze/StGB/90.html) steht ja, dass die Verunglimpfung des Bundespräsidenten verboten ist.
Antworten (12)
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3Antwort von
CrackCrack
Wenn es sich um Verunglimpfung handelt dann ja.
Sind es aber nachweisbare Handlungen und Fakten wie aktuell, dann handelt es sich nicht darum. Wogegen sollte er dann also klagen können?
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RealitoRealito
Das wird er niemals wagen, wenn er nichts gegen sie in der Hand hat. Er ist selber Jurist und weiss genau wie weit er gehen kann..
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KurushiyamaKurushiyama
Er könnte es verfolgen lassen - wenn er wollte. Aber er müsste mit jedem einen Krieg vom Zaun brechen. Und was hätte er davon?
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wollyunowollyuno
der soll sich erst mal selbst an die nase fassen und alles offen legen was er verbockt hat.dann entschuldigen und zurücktreten,für so ein amt wird ein einwandfreier lebenswandel gefordert und keine ständigen ausreden
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HowardFrazettaHowardFrazetta
nja das kann man ja auch auslegen wie man will, eigentlich sagen sie ja auch nur tatsachen, er hat sich ja echt beim bild chef gemeldet
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PlanchetPlanchet
Die wahrheit ist niemals verunglimpfung. Und der herr Wulff hat nunmal eine Menge Dreck am Stecken!!
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antongandonantongandon
Man könnte dies durchaus denken, aber hinsichtlich der Satire gibt es hier ausnahmen. Das Gleiche gilt auch für unsere Nationalhymne und die Flagge.
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norbi22norbi22
ja, aber im Grundgesetz wird die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit garantiert!
aber die zeitungen machen ihn runter, und das versteht man unter verunglimpfung