Hallo:) Ich mache gerade einen Übungstest für Eignunstest und eine der Fragen war, "Der Bundeskanzler ist: a) Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland b) Chef der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland" ... das b) richtig ist leuchtet ja auch irgendwie ein, aber irgendwie weiß ich nicht wieso a) falsch ist... Ich dachte immer das er ,bzw. momentan ja sie, auch das Staatsoberhaupt ist. Warum ist a) also falsch?
Hoffe das ist keine zu doofe Frage :D

Nee, das Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident!
Dieser hat zum Teil repräsentative Pflichten nach außen, hat Begnadigungsrechte, schlägt den Bundeskanzler vor, bestätigt Gesetze, ...

Der Bundeskanzler ist Chef der Regierung, das Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident.

Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt (Horst Köhler), Chefin der Regierung ist Merkel

Horst Köhler ist unser Staatsoberhaupt (Bundespräsident)...Angi ist die Kanzlerin (Regierungschefin)...
das Staatsoberhaupt ist unser Präsident (also Herr Köhler) danach kommt Bundestagspräsident und dann erst Kanzler
(in England z.B. ist das Staatsoberhaupt die Queen und da wir keine Monarchie mehr haben, halt der Präsident...)
abibremer am 12. Juli 2009 15:48 nicht ganz richtig: in der rangfolge liegt der jeweilige bundesRATS präsident VOR dem bundestagspräsidenten.
nein, nicht richtig!!!
In Deutschland besteht keine verbindlich festgelegte protokollarische Rangordnung. Anerkannt ist nur, dass der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der protokollarisch ranghöchste Repräsentant des Staates ist. In welcher Reihenfolge die Vertreter der anderen Verfassungsorgane nach ihm rangieren, ist indes offen.[1] Allerdings ergibt sich aus der Staatspraxis eine inoffizielle Rangfolge: Nach dem Bundespräsidenten steht der Bundestagspräsident an zweiter Stelle, gefolgt vom Bundeskanzler und Bundesratspräsidenten. An fünfter Stelle steht der Präsident des Bundesverfassungsgerichts http://de.wikipedia.org/wiki/Protokollarische_Rangordnung
nein der bundeskanzler wird dem präsidenten vorgeschlagen der präsident ernennt den bk und dann die minister auf vorschlag des oder der bk(in)