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Bundeskanzler, nicht Staatsoberhaupt der BRD?

gefragt von NaturalstarNaturalstar am 12.07.2009 um 13:22 Uhr

Hallo:) Ich mache gerade einen Übungstest für Eignunstest und eine der Fragen war, "Der Bundeskanzler ist: a) Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland b) Chef der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland" ... das b) richtig ist leuchtet ja auch irgendwie ein, aber irgendwie weiß ich nicht wieso a) falsch ist... Ich dachte immer das er ,bzw. momentan ja sie, auch das Staatsoberhaupt ist. Warum ist a) also falsch?

Hoffe das ist keine zu doofe Frage :D

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Politik x 5.986 Bundeskanzler x 65 Eignungstests x 4

pfefferminzwind
beantwortet von pfefferminzwind am 12. Juli 2009 13:23
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Nee, das Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident!

Dieser hat zum Teil repräsentative Pflichten nach außen, hat Begnadigungsrechte, schlägt den Bundeskanzler vor, bestätigt Gesetze, ...

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 12. Juli 2009 15:45

nein der bundeskanzler wird dem präsidenten vorgeschlagen der präsident ernennt den bk und dann die minister auf vorschlag des oder der bk(in)


valentine41
beantwortet von valentine41 am 12. Juli 2009 13:23
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Der Bundeskanzler ist Chef der Regierung, das Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident.


wtf001
beantwortet von wtf001 am 12. Juli 2009 13:23
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Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt (Horst Köhler), Chefin der Regierung ist Merkel


rotblauhamster
beantwortet von rotblauhamster am 12. Juli 2009 13:24
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Horst Köhler ist unser Staatsoberhaupt (Bundespräsident)...Angi ist die Kanzlerin (Regierungschefin)...


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 12. Juli 2009 13:23
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Weil wir da noch den Bundespräsidenten haben?!


Nanmann
beantwortet von Nanmann am 12. Juli 2009 13:23
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Der Präsident ist das Oberhaupt


anonym
beantwortet von saan71 am 12. Juli 2009 13:23
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Bundespräsident ist Staatsoberhaupt


anonym
beantwortet von tergenna am 12. Juli 2009 13:24
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das Staatsoberhaupt ist unser Präsident (also Herr Köhler) danach kommt Bundestagspräsident und dann erst Kanzler
(in England z.B. ist das Staatsoberhaupt die Queen und da wir keine Monarchie mehr haben, halt der Präsident...)

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 12. Juli 2009 15:48

nicht ganz richtig: in der rangfolge liegt der jeweilige bundesRATS präsident VOR dem bundestagspräsidenten.

Kommentar von tergenna am 12. Juli 2009 16:58

nein, nicht richtig!!!
In Deutschland besteht keine verbindlich festgelegte protokollarische Rangordnung. Anerkannt ist nur, dass der Bundespräsident als Staatsoberhaupt der protokollarisch ranghöchste Repräsentant des Staates ist. In welcher Reihenfolge die Vertreter der anderen Verfassungsorgane nach ihm rangieren, ist indes offen.[1] Allerdings ergibt sich aus der Staatspraxis eine inoffizielle Rangfolge: Nach dem Bundespräsidenten steht der Bundestagspräsident an zweiter Stelle, gefolgt vom Bundeskanzler und Bundesratspräsidenten. An fünfter Stelle steht der Präsident des Bundesverfassungsgerichts http://de.wikipedia.org/wiki/Protokollarische_Rangordnung


regideur
beantwortet von regideur am 12. Juli 2009 13:24
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Unser Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident!


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