Ich habe gelesen, dass der Bundeskanzler nicht Mitglied im Deutschen Bundestag sein muss. Jetzt habe ich zwei Fragen:

Der Bundeskanzler wird vom immer Bundestag gewählt; dabei ist der Bundestag in seiner Wahl frei, muß also nicht ein Mitglied des Bundestages wählen. Natürlich erfolgt auch dann die Wahl auf Vorschlag und der Vorgeschlagene wäre anwesend. ("Wäre", denn das ist alles SEHR theoretisch.)
Der Bundeskanzler ist als solcher höchstes Mitglied der EXEKUTIVE. (Die Rechtsnatur des Bundespräsidenten lassen wir mal außen vor: Hier zu kompliziert zu erklären.) Die Legislative ist das Parlament, hier also der Bundestag. Ein Abgeordneter ist also Teil der Legislative. Wenn der Bundeskanzler gleichzeitig Abgeordneter ist, stellt das also genaugenommen eine Durchbrechung des Prinzips der Gewaltenteilung dar.
"Gewaltenverschränkung" stellt kein Prinzip der Staatstheorie dar; vielmehr gilt es, eine solche zu vermeiden.
Danke :-)