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Bundesfreiwilligendienst und Kündigungsschutz

Frage von SuperJule SuperJule

Guten Abend Ihr Lieben, ein Arbeitnehmer, der zur Bundeswehr gehen musste hatte einen gesetzlichen Kündigungsschutz. Soweit ich weiss ein Zivildienstleistender auch. Aber wie verhält es sich mit dem Bundesfreiwilligendienst? Wisst Ihr etwas darüber? Und habt Ihr da auch eine Quelle, die Ihr mir nennen könnt?

Danke Sarah

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Antworten (2)

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    Antwort von demosthenes demosthenes

    Sieh mal hier die genaue Regelung:

    Freiwillige gehen ihre Dienstverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum ein. Der Vertrag ist somit befristet und kann grundsätzlich nicht gekündigt werden. Nur aus einem wichtigen Grund ist eine Kündigung des BFD möglich. Ein solcher liegt etwa vor, wenn nun ein Studienplatz zur Verfügung steht. Die Einzelheiten zur außerordentlichen Kündigung finden sich im BFD-Vertrag. Kündigungen müssen schriftlich der Eingangsstelle zugehen. Diese leitet sie an den Bund, also an das zuständige Bundesamt weiter.

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    Antwort von real02 real02

    der bundesfreiwilligendienst ist doch eigentlich nur für leute die arbeitslos sind.... das ist doch genau das selbe wenn du während eines bestehenden Arbeitsvertrages dir nen anderen job suchst

    es ist nicht vergleichbar mit der Wehrpflicht.... die du ansprichst... die ist ja eh ausgesetzt.

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