Ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben von der Argentur für Arbeit bekommen in dem sie ernsthaft eine Rückzahlung von mir wollen, die über 4 Jahre her ist!!!! Ist das überhaupt noch rechtens????
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Bundesargentur für Arbeit verlangt Rückzahlung nach 4 Jahren, dürfen die das?????
Frage von
Lazzokind
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0Antwort von
IRENEBOAIRENEBOA
Hast du damals Leistungen von der Bundesagentur bezogen? Ja? Das war ja kein Geschenk. Warum solltst du die Leistung also einfach so behalten dürfen? Und warum sollte die Rückforderung nach vier Jahren nicht rechtens sein?
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