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Bundesagentur für Arbeit: Versicherungspflichtverhältnis wirklich Pflicht?

Frage von ToThePoint ToThePoint

Hallo, ich soll 3 Monate nach Aufnahme meiner selbständigen Tätigkeit einen Antrag auf Versicherungspflichtverhältnis abgeben. Es wird auch bei einem Punkt gefragt, wie meine Beiträge abgebucht werden sollen... Weiß jemand, was das Versicherungspflichtverhältnis ist? ZUr INfo: ich bekomme den Gründungszuschuss und bin selbständig. Danke!

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Antworten (4)

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    Antwort von Gruenderagentur Gruenderagentur

    Ganz einfache Erklärung und Regelung. Der §28a SGB III regelt die freiwiliige Arbeitslosenversicherung bei Existenzgründern.

    Vorweg: Du mußt natürlich diesen Antrag nicht ausfüllen, bzw. eine freiwllige ALV beantragen. Aber wenn Du diese doch möchtest, mußt Du das spätestens 3 Monate nach der Gewerbeanmeldung, bzw. nach der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erledigen.

    Der monatliche Beitrag liegt in 2012 bei ca. 75,- € (den genauen Betrag müßte ich jetzt erst raussuchen).

    Die IHK-Koblenz hat einen informativen Bericht über die freiw. ALV ins Netz gestellt. Hier der Link:

    http://www.ihk-koblenz.de/starthilfe/unternehmensgruendung/freiwillige_Arbeitslo...

    Hier findest Du alle nötigen Informationen, um zu entscheiden, ob Du diese freiw. ALV abschließen möchtest/mußt oder nicht. Es hängt u.a. auch von Deinem Absicherungsrisiko ab.

    Kleiner Tip: Wir empehlen allen unseren Existenzgründern den Abschluß dieser spez. ALV. Gerade in der Startphase einer Gründung ist das Risiko eines Scheiterns (mal mehr, mal weniger) immer vorhanden. Es ist zwar ärgerlich, dass die monatlichen Beiträge jetzt erheblich gestiegen sind, aber trotzdem überwiegen bei realistischer Abwägung immer noch die finanziellen Vorteile.

    Der "Nachteil" der jetzt 5-jährigen Vertragslaufzeit ist in Wirklichkeit auch kein Nachteil, weil dieser letztendlich doch zu umgehen ist. Jedenfalls nach heutiger Rechtssprechung.

    Solltest Du auch nach dem Lesen des obigen Beitrages der IHK-Koblenz immer noch Fragen haben, so kannst Du uns hier einfach eine Kurznachricht zukommen lassen.

    Viele Grüße aus Köln

    Volker Ahlgrimm

    Gründeragentur-Köln

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    Antwort von kaiserin02 kaiserin02

    Du solltest Deinen Steuerberater anrufen, der kann Dir da die genaue Antwort geben. Unser tut das jedenfalls, da bist Du dann immer auf der richtigen Seite.

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    Antwort von fraggle16 fraggle16

    um welche Versicherung handelt es sich? Haftpflicht? Gesetzliche Unfallversicherung? Krankenversicherung oder wie oder wo?

    Kommentar von ToThePoint ToThePoint

    "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach §28a SGB III"

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    Antwort von nanja12 nanja12

    Bist Du Handwerker ? dann besteht ja eine Versicherungspflicht. Aber wenn du im Handel oder Sonstigem bist, dann nicht

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