coyotincaos am 18.03.2009 um 8:51 Uhr
Bekommt man Kindergeld wenn man den normalen Wehrdienst leistet? Danke für die Antwort.
Während des Wehrdienstes nicht, aber dafür bekommst du 9 Monate länger danach Kindergeld!

Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.
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Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § 32 Abs. 4 EStG für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt.
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Quelle: Urteil des BFH vom 04.07.2001
Für den Wehrdienstleistenden: nein.
Auch für einen Zivi gibt es kein Kindergeld.
Wenn danach die Ausbildung fortgesetzt wird, gibt es wieder Kindergeld (falls der Verdienst nicht über der Grenze liegt).
coyotincaos am 18. März 2009 08:53 Danke

Nein, aber ggf. davor und danach.
Ausnahme: Wenn der Wehrdienst nicht am Monatsbeginn anfängt oder am Monatsende endet, kann es für diesen Monat noch Kindergeld geben.
www.klicktipps.de/wehrdienst.php#kindergeld
coyotincaos am 19. März 2009 09:48 Danke ist ein Superlink DH
JoWaKu am 19. März 2009 12:10 Mir gefällt er auch. :-)
Hat ja auch lange genug gedauert, die Seite zu schreiben. ;-)
für dich oder dein kind ??????????
coyotincaos am 18. März 2009 08:55 Für meinen Sohn, bzw. der Wehrdienstleistende, da dies doch Einkommensabhängig ist
... falls die Ausbildung so lange dauert ;-)