Bekommt man Kindergeld wenn man den normalen Wehrdienst leistet? Danke für die Antwort.
Antworten (5)
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5Antwort von
CarnivorCarnivor
Während des Wehrdienstes nicht, aber dafür bekommst du 9 Monate länger danach Kindergeld!
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4Antwort von
MedienmenschMedienmensch
Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.
.Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § 32 Abs. 4 EStG für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt.
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Quelle: Urteil des BFH vom 04.07.2001 -
3Antwort von
anjannianjanni
Für den Wehrdienstleistenden: nein.
Auch für einen Zivi gibt es kein Kindergeld.
Wenn danach die Ausbildung fortgesetzt wird, gibt es wieder Kindergeld (falls der Verdienst nicht über der Grenze liegt).
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coyotincaoscoyotincaos Danke
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1Antwort von
JoWaKuJoWaKu
Nein, aber ggf. davor und danach.
Ausnahme: Wenn der Wehrdienst nicht am Monatsbeginn anfängt oder am Monatsende endet, kann es für diesen Monat noch Kindergeld geben.
www.klicktipps.de/wehrdienst.php#kindergeld
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coyotincaoscoyotincaos Danke ist ein Superlink DH
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JoWaKuJoWaKu Mir gefällt er auch. :-)
Hat ja auch lange genug gedauert, die Seite zu schreiben. ;-)
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0Antwort von
duwieichduwieich
für dich oder dein kind ??????????
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coyotincaoscoyotincaos Für meinen Sohn, bzw. der Wehrdienstleistende, da dies doch Einkommensabhängig ist
... falls die Ausbildung so lange dauert ;-)