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Bund und KG

gefragt von coyotincaoscoyotincaos am 18.03.2009 um 8:51 Uhr

Bekommt man Kindergeld wenn man den normalen Wehrdienst leistet? Danke für die Antwort.

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recht x 35.225 Bundeswehr x 1.238 kindergeld x 1.140 bund x 211 wehrpflicht x 78 kg-bund x 1

anonym
beantwortet von Carnivor am 18. März 2009 08:54
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Während des Wehrdienstes nicht, aber dafür bekommst du 9 Monate länger danach Kindergeld!

Kommentar von anjanni am 18. März 2009 08:58

... falls die Ausbildung so lange dauert ;-)


Medienmensch
beantwortet von Medienmensch am 18. März 2009 08:54
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Eltern wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.
.

Der Bundesfinanzhof erklärte die dem zu Grunde liegende Vorschrift des § 32 Abs. 4 EStG für verfassungsgemäß, da die Unterhaltspflicht der Eltern während der Zeit des Grundwehrdienstes entfällt.
.
Quelle: Urteil des BFH vom 04.07.2001


anonym
beantwortet von anjanni am 18. März 2009 08:53
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Für den Wehrdienstleistenden: nein.

Auch für einen Zivi gibt es kein Kindergeld.

Wenn danach die Ausbildung fortgesetzt wird, gibt es wieder Kindergeld (falls der Verdienst nicht über der Grenze liegt).

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 18. März 2009 08:53

Danke


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 19. März 2009 08:06
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Nein, aber ggf. davor und danach.

Ausnahme: Wenn der Wehrdienst nicht am Monatsbeginn anfängt oder am Monatsende endet, kann es für diesen Monat noch Kindergeld geben.

www.klicktipps.de/wehrdienst.php#kindergeld

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 19. März 2009 09:48

Danke ist ein Superlink DH

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 19. März 2009 12:10

Mir gefällt er auch. :-)

Hat ja auch lange genug gedauert, die Seite zu schreiben. ;-)


anonym
beantwortet von duwieich am 18. März 2009 08:53
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für dich oder dein kind ??????????

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 18. März 2009 08:55

Für meinen Sohn, bzw. der Wehrdienstleistende, da dies doch Einkommensabhängig ist


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