Habe mich gerade in der Einkaufspassage vom "Bund deutscher Tierfreunde e.V." beschwatzen lassen und habe mich für eine 2-jährige Mitgliedschaft verpflichtet. Jetzt habe ich mich im I-net ein wenig umgesehen und musste mit Entsetzen feststellen, dass der BDT als unseriös gilt und viele davor warnen. Es war auch von einer 14-tägigen Widerrufsmöglichkeit die Rede. Geht das? Ich möchte definitv was gegen Tierquälerei tun, ich will mir aber nicht von Leuten mein bisschen Geld (bin im Moment noch Schüler) aus der Tasche ziehen lassen!!! Für nichts!!!
Bund deutscher Tierfreunde - Unseriös? Wie Mitgliedschaft widerrufen?
Antworten (13)
-
0Antwort von
Apfelbaeckchen http://web.ard.de/radio/radiofeature/#awp::?page_id=1229
ich hoffe du hast gekündigt!
-
0Antwort von
hanseat777hanseat777
Hallo phillip19,
mir ist genau das Gleiche wie Dir passiert. Ich habe mich auch in einer Fußgängerzone von denen weichreden lassen und einen Vertrag unterschrieben. Zum Glück bin ich schnell wieder zu Sinnen gekommen und habe noch am gleichen Abend den Vertrag widerrufen. Innerhalb von 14 Tagen kannst Du immer widerrufen, würde ich aber schriftlich machen und eine Widerrufsbestätigung verlangen!
Gruß
-
-
0Antwort von
silencemainz Gestern abend gab es um 18 Uhr im HR2Kultur Hörfunk eine interessante Sendung über das Deutsche Tierhilfswerk. Von "Drückern" war hier die Rede, der Ausdruck für meist junge Leute, die unter Zwang für diesen Verein auf der Straße werben sollten. Auch von Spendenbetrug und Abzweigung der Mitgliedsbeiträge in Werbeagenturen war die Rede. SEHR INTERESSANTE SENDUNG ! Den Podcast kann man sich sicher unter www.hr2.de anhören.
-
0Antwort von
lekagapelekagape
Wenn Ihr jemandem eine Mitteilung per Einschreiben zukommen lassen wollt sollte dies immer "ohne Rückantwort" geschehen. Der Grund: Bei der Einreichung bekommst Du einen Beleg. Aufgrund dieses Belegs kann man immer erfahren, wann das Einschreiben in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Erfolgt das Einschreiben mit Rückantwort wird der Adressat aufgefordert, dass Einschreiben bei der Post abzuholen. Macht er das nicht, bekommt man das Einschreiben zurück - und die Kündigungsfrist ist vermutlich überschritten.
Für den Absender bedeutet das: Außer Spesen nichts gewesen... .
lekagape
-
0Antwort von
Warrener Hi phillip19, ich hab zum Thema Bund deutscher Tierfreunde unter http://www.charitywatch.de/index.asp?id=461 auch noch ganz interessante Dinge gefunden. Das mit der Kündigung würde ich auch raten. Und ich denke du hast das mittlerweile auch schon sicher geschafft.
-
0Antwort von
Rocknlove Hallo, habe mich heute Mittag auch in einer Passage bequatschen lassen und eben diese Mitgliedschaft unterschrieben. Daheim habe ich dann etwas recherchiert und bin auf viele nicht so erfreuliche Kommentare gestoßen. Dann bin ich wieder in die Stadt, habe mir den Originalzettel geben lassen und ihn zerrissen. Ich hoffe mal die Sache ist so geklärt. Liebe Grüße
-
-
0Antwort von
volvicvolvic
Hallo phillip, ich war auch mal Mitglied bei den BDT. Leider war ich nicht so schlau wie du sofort Informationen über diesen Verein einzuholen. Ich mußte die Beiträge zwei Jahre lang bezahlen. Per Einschreiben habe ich gekündigt und zum Glück konnte ich auch eine Kopie der Beitrittserklärung mitschicken. Du solltes nur per Einschreiben kündigen (email nehmen die nicht an) und um eine schriftliche Bestätigung bitten.
Übrigens mußt du, um Tierquälereien zu vermindern, nicht unbedingt einen Verein beitreten. Überleg mal, was du alles alleine mit deinem Konsumverhalten vermeiden könntest damit für DICH keine Tiere mehr leiden müssen. Ich weiß einen echt seriösen Tierrechtsverein, auf dessen Homepage du viele solcher Beispiele findest. Schau es dir einfach mal an. Liebe Grüße, volvic.
-
0Antwort von
SmashSmash
Dir steht meiner Meinung nach ein Kündigungsrecht zu innerhalb von 14 Tagen nach der Unterschrift. Sende denen einen Brief per Einschreiben und mache von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Eine Begründung brauchst Du nicht zu geben. Mahnungen würde ich dann nicht beachten. Klagen werden die wohl nicht. Die haben selber genug Dreck am Stecken. Berufe Dich auf § 312 BGB
Kommentar von
SmashSmash -
0Antwort von
ColleenColleen
MIT EINSCHREIBEN!!!
Kommentar von
phillip19phillip19 geht auch eine e-mail?
Kommentar von
SmashSmash Würde ich per Brief machen. Einschreiben. Kopie und Einschreibequittung aufbewahren.
-
0Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Widerrufe den Vertrag schriftlich per Einschreiben. Du musst keine Gründe angeben und lass dich nicht unter Druck setzen.
-
0Antwort von
KittymogulKittymogul
Schau mal im Vertrag was da unter dem Wiederufsrecht steht, wenn die Frist nicht vorbei ist dann schnell kündigen
das rate ich dir auch... und dann erstmal in ruhe informieren... zu not trittst du zu einem späteren zeitpunkt wieder bei..