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Buffet = Werbekosten? SKR03

Frage von honey444 honey444

Hallo!

Eine GmbH hatte an einer Firmenveranstaltung ein Buffet und bekommt eine Rechnung dafür. Bucht man das auf Bewirtungskosten i. H. oder Werbekosten?

Gestern war nämlich eine Mitarbeiterin vom Steuerberater hier und meinte, das muss unter Werbekosten. Stimmt das? Ich bin da nämlich etwas skeptisch...

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Antworten (4)

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    Antwort von Schnulli00 Schnulli00

    Lies mal hier, da gibt es feine Unterschiede.

    http://buchhaltung-lernen.de/buchen-buchung/bewirtungskosten-buchen.html

    Wenn nur eigene Arbeitnehmer bewirtet wurden dann wären es voll abzugsfähige Betriebsausgaben, z.B. wie im Beispiel unter Konto 4140 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei

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    Antwort von antwort72 antwort72

    Kommt drauf an, wer zur Veranstaltung geladen wurde und ob ein betrieblicher Anlass gegeben war.

    Gechäftspartner=Bewirtung

    Mitarbeiter=Werbung

    Geburtstagsfeier des Chefs mit Freunden=privat

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    Antwort von syringa syringa

    Ich habe so etwas bisher immer unter Werbekosten verbucht. Aber jetzt sind mir auch Zweifel gekommen. Also habe ich erst nochmal meine schlauen Bücher befragt. Aber ich bin auch danach immer noch überzeugt, das Werbekosten in diesem Fall richtig ist.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Werbekosten stimmt schon.

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