Buffalo Schuhe kaputt - Rückgaberecht!?
Hallo Leute!
Mir sind heute meine nigelnagelneuen Schuhe von Buffalo kaputtgegangen. Um genau zu sein handelt es sich um diese hier: http://www.buffaloshop.de/index_de.html?gclid=CKeQmPnx5LECFUO9zAodr0wAVw&camp=GG_A1&dmcs=gg.adwords&wt_mc=de.sem.google.DE_Suche%20Brand.keyword.Buffalo_Brand&wt_cc2=buffalo%20schuhe
Das Gummi des linken Schuhs ist plötzlich beim Laufen gerissen. Gekauft habe ich die Schuhe letzten Mittwoch und hatte sie nur 3mal an. Muss Buffalo mir Ersatz geben oder habe ich Pech gehabt, falls sie nicht kulant sind und habe somit nicht einmal eine Woche Freude an den schönen und teuren Schuhen gehabt. Karton und Kassenzettel sind noch da.
Liebe Grüße und danke für eure Antworten!
4 Antworten
Da die Schuhe gerade erst neu sind und von dir noch kaum verwendet wurden, muss dir erstmal falsche Handhabung nachgewiesen werden. D.h. es gibt die sog. Beweislastumkehr bei einem Kauf, und diese besagt, das der Händler in den ersten 6 Monaten nach Kauf in der Pflicht steht nachzuweisen, das der Fehler durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist und nach den 6 Monaten steht der Kunde in der Beweispflicht.
Fazit: Da du die Schuhe gemäß ihres Verwendungszwecks getragen hast und sie auch nicht übermäßig strapaziert hast, hast du einen Anspruch auf Reklamation, bzw. 3malige Nachbesserung. Sollte der Schaden dann noch nicht behoben sein, darfst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder die Ware umtauschen.
Kein Händler ist in der Pflicht Waren zu reklamieren, aber viele machen es aus Kulanz. Von daher gehe nochmal in den Laden und bitte um Reklamation,aber lasse dich nicht abwimmeln.
lg, jakkily
Bei Gewährleistung kann der Käufer die Art der Mängelbeseitigung (Umtausch oder Reparatur) wählen. Nach zweimaliger erfolgloser Mängelbeseitigung kann er vom Kaufvertrag zurücktreten.
Du kannst von Deinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen und die Schuhe reklamieren. Lass Dir nichts von Herstellergarantie oder Abzug für Gebrauch erzählen. Du hast ein Recht auf Nacherfüllung, also auf Reparatur der Schuhe oder Nachlieferung eines mangelfreien Paares. Falls das nicht möglich ist, kannst Du vom Kauf zurücktreten und das Geld zurückverlangen.
Ein Rückgaberecht hast du nicht. Aber du kannst sie reklamieren.
Ich denk mal wenn du den Bon noch hast ist das kein Problem :)